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Drucksache - VIII-0538
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Straßen- und Gehwegschäden beseitigen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0538
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich mit der Deutschen Bahn AG und der von ihr für die Durchführung der Bauarbeiten am Karower Kreuz beauftragten ARGE in Verbindung zu setzen und bereits jetzt darauf zu drängen, dass die durch die Baustellen- und Logistikverkehre verursachten Schäden an den Straßen 10, 36, 39 und 40 zunächst temporär und nach Abschluss der Bauarbeiten dauerhaft beseitigt werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Straßen 10,36, 39 und 40 in Berlin-Karow sind für den öffentlichen Verkehr gewidmet und nicht eingeschränkt in ihrer Nutzung (z. B. durch eine Tonnage-Begrenzung). Insofern unterliegt die Nutzung der Straße durch die DB AG dem Allgemeingebrauch. Im näheren Umfeld der Baumaßnahme Karower Kreuz wurde der Straßenzustand mittels Fotodokumentation vor Beginn festgehalten. Der Straßenabschnitt Straße 10 zwischen Nettestraße und Siegstraße wurde zusätzlich zu Lasten der DB AG mit einer bituminösen Baustraße ertüchtigt. Nach Beendigung erfolgt erneut eine Begehung des unmittelbaren Umfelds. Schäden, welche eindeutig auf die Baumaßnahme zurückzuführen sind, werden dann zu Lasten der DB AG beseitigt. Die vorhandenen Asphaltbefestigungen der genannten Straßen im weiteren Umfeld sind bereits mehrere Jahrzehnte alt. Auftretende Schadensbilder können nicht zweifelsfrei dem Logistikverkehr der DB AG zugeordnet werden. Die Straßen werden turnusmäßig durch das Straßen- und Grünflächenamt kontrolliert und Gefahrenstellen zeitnah beseitigt. Derzeit können auf Grund der Frequentierung durch die Baustellenfahrzeuge keine größeren Unterhaltungsarbeiten ausgeführt werden, sind aber mit Abschluss der Arbeiten der DB AG geplant. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
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