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Drucksache - VIII-0528
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Conrad-Blenkle Straße
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0528
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit in der Conrad-Blenkle Straße zu erhöhen.
Hierzu sollen insbesondere folgende straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen geprüft werden:
- Anordnung von Tempo 30 für die gesamte Conrad-Blenkle Straße
- In Abstimmung mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der VLB die Neugestaltung der Kreuzung Conrad-Blenkle Straße/ Landsberger Allee mit Einrichtung einer Fahrradspur zu ermöglichen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Gemäß der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur oben genannten Drucksache der BVV (siehe 2. Zwischenbericht vom 27.06.2019) wurde im unmittelbaren Zugangsbereich der in der Conrad-Blenkle-Straße 46 ansässigen „Kindertagesstätte Sonnenmäuse" Tempo 30 befristet angeordnet. An der Einmündung Conrad-Blenkle-Straße/Erich-Boltze-Straße wurde ein Fußgängerüberweg (FGÜ) errichtet. Dieser FGÜ bietet in Kombination mit dem vorhandenen Schutzgitter im Bereich des Haupteinganges der „Kindertagesstätte Sonnenmäuse" Eltern und Kindern sowie den Schülerinnen und Schülern, welche aus Richtung Paul-Heyse-Straße kommen, eine sichere Querungsmöglichkeit der Conrad-Blenkle-Straße. Darüber hinaus wird an der Kreuzung Conrad-Blenkle-Straße/Rudi-Arndt-Straße ein Fußgängerüberweg mit Gehwegvorstreckungen errichtet. Für die Kreuzung Conrad-Blenkle-Straße/Cotheniusstraße sind Gehwegvorstreckungen geplant. Für die Kinder, die von der Landsberger Allee kommen und zur Tesla-Grundschule gehen, werden so sichere Möglichkeiten zur Querung der Conrad-Blenkle-Straße geschaffen. Vor der Katholischen Kita Ss. Corpus Christi wurde eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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