Drucksache - VIII-0526  

 
 
Betreff: Transparentes Verfahren auch bei Mietverträgen bezirklicher Objekte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft mitberatender Ausschuss
21.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
11.10.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.04.2019 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 17. BVV am 04.07.18
Stellungnahme SoSeArW
Beschlussempfehlung FinPersIm 20. BVV am 28.11.18
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 27.03.19
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 10.04.2019

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.03.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0526/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Transparentes Verfahren auch bei Mietverträgen bezirklicher Objekte

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0526/2018

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die beabsichtigte Vergabe von Mietverträgen für gewerblich genutzte Grundstücke und Objekte ausreichend vorab bekannt zu machen und abschließend ein kriterienbasiertes Verfahren durchzuführen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat das Ersuchen der BVV zum Anlass genommen, die Praxis der Vergabe bzw. Neuvergabe von gewerblich genutzten Immobilien kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Allgemein muss angemerkt werden, dass das Bezirksamt Pankow von Berlin grundsätzlich keine Gewerbeimmobilien im engeren Sinne verwaltet. Das Prozedere stellt sich im Bezirksamt wie folgt dar.

 

Das Bezirksamt, hier Straßen- und Grünflächenamt (SGA), schließt Gewerbemietverträge nur mit gewerblichen Nutzern von Flächen und Einrichtungen ab, die Bestandteil von Grünanlagen/Grünflächen bzw. öffentlichem Straßenland sind. Für die Vermietung/Verpachtung sind dabei stets der sonstige Nutzungszweck, die Lage und weitere besondere Umstände zu berücksichtigen, die mitunter den Kreis der möglichen Mieter/Pächter einschränken oder eine allgemeine Ausschreibung ausschließen. Soweit es sich um eine Neuvermietung handelt, wird das SGA grundsätzlich mindestens ein Interessenbekundungsverfahren durchführen, wobei die Anforderungen und Auswahlkriterien hinreichend beschrieben werden. Bei Objekten, die bereits vermietet/verpachtet sind und für die eine Neufassung der Verträge erforderlich ist, wird das neue Angebot zunächst dem bisherigen Mieter/Pächter vorgelegt, soweit nicht besondere Gründe für einen Wechsel des Mieters/Pächters vorliegen.

 

Das Bezirksamt, hier die Serviceeinheit Facility Management, schließt gewerbliche Mietverträge nur in Einzelfällen für Grundstücksteilflächen bzw. Gebäudeteilflächen des verwalteten Fachvermögens ab, wenn eine fachliche Nutzung nicht möglich ist und der zuständige Fachvermögensträger ein Interesse an einer gewerblichen Nutzung hat. Die Serviceeinheit Facility Management wird künftig den Fachvermögensträger darauf hinweisen, dass vor dem Abschluss von neuen Gewerbemietverträgen zu prüfen ist, ob eine vorherige Bekanntmachung der Vermietungsabsicht und ggf. ein auf bestimmten Kriterien basierendes Verfahren sinnhaft sind. Die Entscheidung ist aktenkundig zu machen. So kann beispielweise die gewerbliche Vermietung von Teilflächen in einem fachlich genutzten Gebäude an einen bestimmten Mieter gerechtfertigt sein, da dieser Mieter gleichzeitig Kooperationspartner des Fachvermögensträgers ist und daher eine Vermietung an einen anderen gewerblich tätigen Dritten problematisch wäre.

 

Das Bezirksamt, hier die Serviceeinheit Facility Management, wird bei den Grundstücken des Finanzvermögens künftig eigenständig prüfen, ob nur ein gewerblicher Mieter in Betracht kommt oder eine vorherige Bekanntmachung zur geplanten Vermietung zu gewerblichen Zwecken durchzuführen wäre. Ein solches Verfahren ist zum Beispiel dann nicht sachgerecht, wenn die Vermietung von Grundstücksteilflächen nur an einen Nachbarn erfolgen kann oder mit dem Eigentümer eines aufstehenden Gebäudes (z.B. einer Garage) bei Vertragsende ein neuer Gewerbemietvertrag abzuschließen ist. Die Gründe für den Verzicht auf ein transparentes Verfahren sind zu vermerken.

 

Im Ergebnis eines öffentlichen Verfahrens werden Informationen über interessierte Private und deren konzeptionelle Vorstellungen vorliegen, die verglichen werden können. Es bleibt aber festzuhalten, dass die Privaten selbst jedoch keinen Anspruch auf das Verfahren oder irgendwelche Rechtsmittel haben.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit

 

 
 

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