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Drucksache - VIII-0514
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Durchgangsverkehre reduzieren – Verkehrssicherheit und Lebensqualität erhöhen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0514 –
„Die BVV möge beschließen:
Das BA wird gebeten, unverzüglich ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die Durchgangsverkehre im Wohngebiet zwischen Grabbeallee, H.-Hesse-str., Schloßpark Niederschönhausen und Parkstraße mit dem Ziel untersucht, sie rechtssicher hauptsächlich durch straßenverkehsbehördliche oder sparsame bauliche Maßnahmen zu unterbinden oder mindestens wirksam zu reduzieren.
Dabei sollen folgende Maßnahmen besonders betrachtet werden:
- Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße) in der Stillen Straße mit wechselseitiger Anordnung von Aufstellflächen für Kraftfahrzeuge
- Ausweisung einer Fahrradstraße zur Bündelung des Radverkehrs im Wohngebiet Ossietzkystraße/ Majakowskistraße/ Stille Straße/ Tschaikowskystraße (Grabbeallee ist keine Option für Fahrradfahrer) und gleichzeitigen Beruhigung des Wohngebiets mit zusätzlicher Fahrbahnverengungen / wechselseitiger Anordnung von Aufstellflächen für Kraftfahrzeuge
- Umbau der Doppelkreuzung Majakowskiring, Stille Straße, Rudolf- Ditzen- Weg mit Verschwenkung der Fahrbahn und Gehwegvorstreckungen
- Sperrung des Majakowskiringes an der Kreuzung mit der Ossietzkystraße für Nicht-Anlieger.
Die Untersuchung soll auch aufzeigen, mit welchen straßenverkehrsbehördlichen Instrumenten/Anordnungen im Land Berlin Durchgangsverkehre tatsächlich rechtssicher aus Wohngebieten ferngehalten oder ggf, wirksam reduziert werden können.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die beabsichtigte Umwandlung der Ossietzkystraße und dem östlichen Teilstück des Majakowskirings in eine Fahrradstraße konkretisiert sich. Die rechtliche Grundvoraussetzung zur Umwandlung in eine Fahrradstraße besteht darin, dass der prognostizierte Radverkehr nach der Realisierung der Maßnahme die überwiegende Verkehrsform sein wird. Ein an die Bezirksverwaltungen gesendetes Rundschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) verweist auf die Erläuterung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die besagt, dass im Zusammenhang mit der prüfenden vorherrschenden Verkehrsart bereits die örtliche Verkehrsplanung Berücksichtigung finden kann, soweit sie dort das Fahrrad als Hauptverkehrsart festlegt und eine Anpassung des Verkehrsvolumens erwarten lässt. Nach deren Umsetzung ist regelmäßig darauf zu überprüfen, ob sich dies dann auch in der Praxis darstellt. Diese Bedingung wird fachlich als gegeben eingeschätzt und wird durch die Radroutenführung des bezirklichen Radroutennetzes des Senats für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz inhaltlich untermauert. Auf Grundlage dieser Information soll die Fahrradstraße im Zuge der o. g. Straßen kurzfristig umgesetzt werden. Nach Auskunft des Straßen- und Grünflächenamtes wurde die Entwurfsplanung für die Fahrradstraße vom Straßen- und Grünflächenamt erstellt und der Straßenverkehrsbehörde zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit übergeben. Als weitere Schritte werden folgen:
Durch die Ausweisung des o. g. Streckenzuges als Fahrradstraße wird dem Schleichverkehr die attraktive Routenverbindung durch das Gebiet genommen. Eine für den Durchgangsverkehr logisch-sinnvolle und "legale" Durchfahrung des Gebiets über die Nebenstraßen wäre ohne die Befahrung zumindest eines Teilstücks der Fahrradstraße für den Kfz-Verkehr nicht mehr möglich. Sollte die Anordnung einer Fahrradstraße zu keinen spürbaren Veränderungen im Kfz-Verkehrsaufkommen führen, so muss über die Anordnung von mindestens einer Diagonalsperre an strategisch sinnvollem Ort nachgedacht werden. Mit der Anordnung einer Fahrradstraße über den oben beschriebenen Streckenzug ließe sich nach fachlicher Einschätzung der vom Kfz-Durchgangsverkehr verursachte Konflikt in diesem Gebiet nachhaltig und spürbar entspannen. Eine separate Verkehrsuntersuchung wäre nicht erforderlich, zumal auch die vertiefende Verkehrsuntersuchung zum Sommerbad Pankow im Rahmen des B-Plan-Verfahrens auch große Teilbereiche des Gebiets flankieren. Diese Verkehrsuntersuchung wurde bereits von der verbindlichen Bauleitplanung beauftragt und befindet sich in der Bearbeitung. Darüber hinaus werden zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger in diesem Jahr Gehwegvorstreckungen an den Knotenpunkten Ossietzkystraße/Parkstraße und Ossietzkystraße/Wolfshagener Straße baulich hergestellt. Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraßen) wären im Zuge der Fahrradstraße nicht zulässig. Die spezielle Vorschrift für die Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs, § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO, findet bei der Anordnung von Fahrradstraßen gemäß § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 2 StVO keine Anwendung. Wir bitten, das Ersuchen hiermit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
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