Drucksache - VIII-0513  

 
 
Betreff: P+R- Parkplatz Heinersdorf und dessen Umfeld für den anstehenden Schienenersatzverkehr ertüchtigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0513

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

P+R- Parkplatz Heinersdorf und dessen Umfeld für den anstehenden Schienenersatzverkehr ertüchtigen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 16. Sitzung am 06.06.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0513

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen und sicherzustellen, dass der Park+Ride-Parkplatz am S-Bahnhof Heinersdorf für die Bewältigung des anstehenden Schienenersatzverkehrs auf den Linien S2 und S8 ertüchtigt wird.
Das Bezirksamt wird zudem ersucht, sicherzustellen, dass die Erreichbarkeit des S-Bahnhofes Heinersdorf vom P+R- Parkplatz auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gewährleistet ist. Hierzu sind ggf. Querungshilfen in der Ebene Null anzuordnen, das illegale Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden und die Gehwege zu ertüchtigen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:


Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 26.06.2018 den Geschäftsführer der S-Bahn Berlin GmbH, Herrn Peter Buchner, um Beachtung der Hinweise und Forderungen der BVV DS VIII- 0511 gebeten.

Auch ohne schriftliche Antwort gehen wir aufgrund des Vergleichs mit den Erfahrungen der Schienenersatzverkehre (SEV) aus der Vergangenheit und bezirksamtlicher Prüfung vor Ort davon aus, dass die Hinweise aus der BVV-DS VIII-0513 entsprechend ihrer Realisierungsfähigkeit beachtet wurden.

Kontrollen des Bezirksamtes Pankow am S-Bahnhof Heinersdorf zu Beginn des SEVs ergaben, dass der Ein- und Ausstieg ausschließlich auf dem Gehweg an der Bahnseite erfolgte und somit die Fahrbahn der Straße Am Feuchten Winkel nicht überquert werden musste. Mobilitätseingeschränkte Personen konnten also direkt den Fahrstuhl zum S-Bahnsteig erreichen. Daher war kein zusätzlicher Fahrbahnteiler erforderlich.

Der saubere und nicht zugeparkte P+R-Parkplatz- Heinersdorf wurde als Endstelle ohne Fahrgäste und Pausenstandort für die Busfahrer und Busse vom SEV genutzt.

Die Ausschilderung von der S-Bahn zu den Bussen des SEVs war durch große Tafeln und auf den Gehweg markierte Fußabdrücke in gelber Farbe sehr deutlich und übersichtlich. Die S-Bahn Berlin GmbH hatte im 3-Schichtsystem rund um die Uhr jeweils

2 kompetente Mitarbeiter als direkte Ansprechpartner in Uniform vor Ort.


Beim Schienenersatzverkehr der Linie S2 handelt es sich um einen abgeschlossenen Vorgang.


Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
Stellv. Bezirksbürgermeister
 


 

 

 

 
 

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