Drucksache - VIII-0512  

 
 
Betreff: Durchgangsverkehre reduzieren, Verkehrssicherheit erhöhen, Lebensqualität verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
21.06.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 16. BVV am 6.6.18
Beschlussempfehlung VerkOrd 18. BVV am 12.09.18
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0512

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Durchgangsverkehre reduzieren, Verkehrssicherheit erhöhen, Lebensqualität verbessern

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0512

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht zu prüfen, wie durch geeignete verkehrsbehördliche Maßnahmen die Durchgangsverkehre im Stedingerweg verringert werden können, um die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität der Anwohner zu erhöhen. Im Rahmen der Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind insbesondere zu berücksichtigen:

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Verbindung mit der wechselseitigen Anordnung von Aufstellflächen für Kraftfahrzeuge
Änderung der Schaltung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Stedingerweg und Kniprodestraße mit dem Ziel der Verringerung der Leistungsfähigkeit der Relation Stedingerweg und Kniprodestraße
• bauliche Verringerung der Durchfahrtsbreite des Stedinger Wegs im Bereich der Kreuzung mit der Kniprodestraße auf der Fahrbahnseite Richtung Sigridstraße
bauliche Verringerung der Durchfahrtsbreite des Stedingerweges im Bereich der Kreuzung mit der Sigridstraße auf das zulässige Mindestmaß
Anordnung eines Durchfahrtsverbotes im Stedinger Weg von der Sigridstraße Richtung Kniprodestraße“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Verkehrslenkung Berlin, vom 03.06.2019 liegt jetzt vor und wird wörtlich wiedergegeben.

Nach einer ersten Prüfung teilte die VLB mit, dass es sich bei der von der BVV angesprochenen Lichtsignalanlage nicht um eine Vollknotensignalisierung, sondern um eine Fußngerschutzanlage handelt. Diese Anlagen dienen der Absicherung der querenden zu Fuß Gehenden und können daher nur den gesamten Querschnitt des Fahrverkehrs (beide Richtungen der Kniprodestraße) sperren.
Die direkt angrenzenden Einmündungen Hanns-Eisler-Straße und Stedingerweg sind indes unsignalisiert. Hier können die Verkehrsteilnehmer, im Schatten der signaltechnischen Sperrung der Hauptrichtung, unter Beachtung der Vorfahrtsregeln, den Knotenpunkt befahren. Ferner ist vor der Haltelinie im Stedingerweg, zur Einmündung Kniprodestraße in die Fahrbahn eine Schleife zur Beeinflussung der LSA (Rotschaltung) eingebaut. Diese Funktion, bei der Ausfahrt aus dem Stedingerweg, wird jedoch nur bei relevanten Wartezeiten aktiv. Hintergrund der Maßnahme ist eine verbesserte Erschließung der angrenzenden Wohngebiete im Fahrverkehr sowie die lmmissionsreduktion für die Anwohnenden. Eine Einflussnahme (Verlängerung) auf die Wartezeiten der dortigen Fahrzeuge, würde jedoch gleichzeitig eine erhöhte Wartezeit für die querungswilligen, zu Fuß Gehenden bedeuten, da es sich hier um eine gemeinsame Steuerung handelt. Dieses wird im Hinblick auf die Fußverkehrsqualität sowie die Verkehrssicherheit jedoch nicht befürwortet.“

Angesichts der Stellungnahme der Senatsverwaltung sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit das Ersuchen umzusetzen.

Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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