Drucksache - VIII-0511  

 
 
Betreff: Leistungsfähigkeit des Schienenersatzverkehrs gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0511

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Leistungsfähigkeit des Schienenersatzverkehrs gewährleisten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 16. Sitzung am 06.06.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0511

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, der S-Bahn Berlin GmbH und den Berliner Wasserbetrieben) dafür einzusetzen, dass ein möglichst reibungsloser, leistungsfähiger und der Zusage der S-Bahn Berlin GmbH entsprechender Schienenersatzverkehr auf der Linie S2 gewährleistet wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 27.06.2018 den Staatssekretär für Verkehr, Herrn Jens-Holger Kirchner, den Geschäftsführer der S-Bahn Berlin GmbH, Herrn Peter Buchner, den Leiter der Abteilung Planung und Bau Netze der Berliner Wasserbetriebe, Herrn Andrej Heilmann, und den Projektleiter des Projektes Berlin-Nordkreuz, Berlin-Karow der DB Netz AG der Deutschen Bahn, Herrn Jens Kulecki, um Beachtung der Hinweise der BVV DS VIII- 0511 gebeten.

Auch ohne schriftliche Antwort gehen wir aufgrund des Vergleichs mit den Erfahrungen der Schienenersatzverkehre aus der Vergangenheit davon aus, dass die Hinweise entsprechend ihrer Realisierungsfähigkeit beachtet wurden.

 


Beim Schienenersatzverkehr der Linie S2 handelt es sich um einen abgeschlossenen Vorgang.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
Stellv. Bezirksbürgermeister
 


 

 

 

 
 

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