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Drucksache - VIII-0490
Das Bezirksamt wird ersucht, künftig bei Kleinen Anfragen die entstandenen Aufwendungen anzugeben, wie es auch in anderen Bezirken üblich ist. Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.09. mit der Drucksache beschäftigt. Der Antragsteller verdeutlichte in der Vorstellung das Ziel, dass durch den Antrag transparent werden soll, wo im Rahmen der Beantwortung von Anfragen an das Bezirksamt entstehen. Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder mit den Antrag ein Eingriff in die wesentlichen Kontrollfunktion der BVV befürchten, da mögliche Informationen zur Höhe der durch Anfragen entstehenden Kosten auch gegen die Anfragenden bzw. deren Fraktionen genutzt werden könnten. Folglich wurden der Antrag abgelehnt. Beschlussempfehlung: 5 (ja): 7 (nein): 1(Enthaltung)
Begründung Ursprungsantrag Fraktion der SPD: Gemäß § 12 Bezirksverwaltungsgesetz gehört es zu den Aufgaben der Bezirksverordnetenversammlung, Verwaltungshandeln anzuregen und die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes zu kontrollieren. Um die ehrenamtlichen Bezirksverordneten in diesen Aufgaben zu unterstützen, sollte die Verwaltung ihr Handeln – insbesondere gegenüber der BVV – möglichst transparent gestalten. Der beantragte Ausweis der entstehenden Kosten ermöglicht den Bezirksverordneten einfacher zu erkennen, an welchen Stellen der Verwaltung für ähnliche Aufgaben unterschiedliche Kosten entstehen, deren Gründe zu kontrollieren und Anregungen für Änderungen der Arbeitsweise in der Verwaltung zu geben. Die entstehenden Kosten als Kriterium für die Sinnhaftigkeit einer Anfrage oder eines Beschlusses heranzuziehen, ist hingegen nicht Ziel des Antrages. Die Erfahrungen in anderen BVVen mit dem Ausweis von Kosten für Kleine bzw. Schriftliche Anfragen zeigen, dass hierdurch keine Einschränkung der Rechte der Bezirksverordneten erfolgt, sondern die Summe der Anfragen gestiegen ist. |
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