Drucksache - VIII-0488  

 
 
Betreff: Bürgerinnen und Bürger über das Verfahren und die Bausteine des „Pankower Tors“ informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 16. BVV am 06.06.18
2. Ausfertigung Antrag SPD, CDU und Linke 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVG BA, SB 21. BVV am 16.01.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0488

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

rgerinnen und Bürger über das Verfahren und die Bausteine des “Pankower Tors“ informieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 16. Sitzung am 06.06.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0488 –

Die BVV möge beschließen:

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt Pankow, gemeinsam mit der Eigentümerin des Geländes des ehemaligen Rangier- und Güterbahnhofes Pankow und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, zeitnah nach der Sommerpause eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Pankower Tor durchzuführen. Zu dieser Veranstaltung sollen insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner im unmittelbaren Umfeld gezielt über Postwurfsendungen eingeladen werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am Freitag, den 23. November 2018, um 18:30 Uhr, statt. Veranstaltungsort war die Hoffnungskirche in der Elsa-Brändström-Straße 33 in Pankow. Die Veranstaltung wurde in enger Abstimmung gemeinsam vom Stadtentwicklungsamt und vom Büro des Bezirksbürgermeisters vorbereitet und organisiert. Es nahmen Vertreter des Bezirksamts Pankow, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und des Investors Krieger Handel SE an der Veranstaltung teil, darunter auch Frau Senatorin Lompscher und Herr Krieger.

Die Bewohnerinnen und Bewohner im unmittelbaren Umfeld wurden über Postwurfsendungen zur Veranstaltung eingeladen. In der Kalenderwoche vor dem Termin wurde die breite Öffentlichkeit mit einer Presseinformation und per Einladungskarte (Postverschickung) über die Veranstaltung informiert.

Ziel der Veranstaltung war, die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand der Vereinbarungen und Planungen zu informieren. Dazu gehörten die Darstellung der wesentlichen Inhalte der am 25. April 2018 zwischen dem Land Berlin (Bezirksamt Pankow und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) und dem Investor (Krieger Handel SE) geschlossenen Grundsatzvereinbarung und die sich daraus ergebenden nächsten Schritte im Planungsprozess mit den jeweiligen Sachständen. Die Darstellung aller erforderlichen Teilschritte bis zum möglichen Beginn der Baumaßnahmen erfolgte ebenfalls. Dazu wurde eine Rahmenterminplanung zur Schaffung von Planungsrecht zwischen Bezirksamt, Senatsverwaltung und Investor abgestimmt.

Die Informationsveranstaltung sollte auch als Auftaktveranstaltung eines beginnenden Partizipationsprozesses im Projekt Pankower Tor dienen, in der den Bürgerinnen und Bürgern die konkreten Möglichkeiten der Einflussnahme im Planungsprozess dargelegt wurden. Ein wesentliches Teilprojekt, bei dem die Einbindung der Öffentlichkeit in geeigneter Form vorgesehen ist, ist das konkurrierende Workshop-Verfahren zur Entwicklung eines städtebaulichen Masterplans für das Pankower Tor, insbesondere für die Bereiche des geplanten urbanen Stadtquartiers mit Einzelhandelskonzentration und das urbane Wohnquartier mit Grundschulstandort und weiterer sozialer Infrastruktur. Das konkurrierende Verfahren wird gemäß Grundsatzvereinbarung durch den Investor in Abstimmung mit dem Land Berlin ausgelobt.

Ein für den gesamten Kommunikations- und Beteiligungsprozess erforderliches Partizipationskonzept wurde erarbeitet und zwischen Bezirksamt und Investor abgestimmt. Zu diesem Zweck wurde ein Büro für Bürgerbeteiligung durch den Investor beauftragt, wobei die Weisungsbefugnis des Bezirksamts vertraglich festgelegt wurde. Nach den am 18. August 2018 durchgeführten Auswahlgesprächen mit mehreren geeigneten Beteiligungsbüros haben sich Bezirksamt und Investor auf das Büro Zebralog GmbH & Co. KG verständigt. Das Büro wurde bereits in die Organisation der Informationsveranstaltung am 23. November 2018 einbezogen und hat sie aktiv mitgestaltet.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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