Drucksache - VIII-0487  

 
 
Betreff: Schnellere Entfernung von Schrottfahrrädern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 16. BVV am 06.06.18
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag SPD, Linke und B´90/Grüne 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVG BA, SB 19. BVV am 17.10.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.10.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0487/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Schnellere Entfernung von Schrottfahrrädern

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 16. Sitzung am 06.06.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0487

Das BVV Pankow ersucht das Bezirksamt Pankow, ein effizientes und vor allem schnelleres Verfahren zur Entfernung von Schrottfahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland zu etablieren. Ziel des Verfahrens soll sein, der BSR oder einem gemeinnützigen Träger die Berechtigung zur Entfernung von Schrottfahrrädern zu übertragen. Nach Ablaufen der 3-Wochen-Frist soll der künftig Beauftragte die Schrottfahrräder abholen und bis auf Weiteres einlagern, so dass ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin von Ordnungsamt, Polizei und BSR für jedes einzelne Fahrrad nicht mehr erforderlich ist. Dadurch können (offenkundige) Fahrradleichen deutlich schneller als bisher entfernt werden.

Nach Freigabe durch die Polizei soll in Zusammenarbeit mit einem sozialen Träger die Aufbereitung von Fahrrädern bzw. Fahrradteilen soweit möglich erfolgen, um diese an soziale Einrichtungen im Bezirk Pankow weiterzugeben oder zu veräern“.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Veranlasst durch die Drucksache wurde mit einem gemeinnützigen Träger Kontakt aufgenommen. Hierbei stellte sich heraus, dass dieser Träger das Ordnungsamt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit der Entfernung von Schrottfahrrädern im öffentlichen Straßenland weder effizient unterstützen kann noch die bestehenden Probleme aufgrund der Vielzahl der abgestellten Fahrräder gelöst werden. Im Hinblick auf die dem Bezirk bereitgestellten Stellen im Allgemeinen Ordnungsdienst aus dem Aktionsprogramm „Saubere Stadt“ wird das Ordnungsamt im Jahr 2019 verstärkt, zusammen mit der BSR und der Berliner Polizei, sich dem Problem widmen und insbesondere im Ortsteil Prenzlauer Berg versuchen, die dort abgestellten fahruntüchtigen schneller Räder entfernen zu lassen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass eine rechtssichere Entfernung der Fahrräder nur mit der Polizei erfolgen kann.

Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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