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Drucksache - VIII-0487
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schnellere Entfernung von Schrottfahrrädern
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16. Sitzung am 06.06.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0487
“Das BVV Pankow ersucht das Bezirksamt Pankow, ein effizientes und vor allem schnelleres Verfahren zur Entfernung von Schrottfahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland zu etablieren. Ziel des Verfahrens soll sein, der BSR oder einem gemeinnützigen Träger die Berechtigung zur Entfernung von Schrottfahrrädern zu übertragen. Nach Ablaufen der 3-Wochen-Frist soll der künftig Beauftragte die Schrottfahrräder abholen und bis auf Weiteres einlagern, so dass ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin von Ordnungsamt, Polizei und BSR für jedes einzelne Fahrrad nicht mehr erforderlich ist. Dadurch können (offenkundige) Fahrradleichen deutlich schneller als bisher entfernt werden.
Nach Freigabe durch die Polizei soll in Zusammenarbeit mit einem sozialen Träger die Aufbereitung von Fahrrädern bzw. Fahrradteilen soweit möglich erfolgen, um diese an soziale Einrichtungen im Bezirk Pankow weiterzugeben oder zu veräußern“.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Veranlasst durch die Drucksache wurde mit einem gemeinnützigen Träger Kontakt aufgenommen. Hierbei stellte sich heraus, dass dieser Träger das Ordnungsamt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit der Entfernung von Schrottfahrrädern im öffentlichen Straßenland weder effizient unterstützen kann noch die bestehenden Probleme aufgrund der Vielzahl der abgestellten Fahrräder gelöst werden. Im Hinblick auf die dem Bezirk bereitgestellten Stellen im Allgemeinen Ordnungsdienst aus dem Aktionsprogramm „Saubere Stadt“ wird das Ordnungsamt im Jahr 2019 verstärkt, zusammen mit der BSR und der Berliner Polizei, sich dem Problem widmen und insbesondere im Ortsteil Prenzlauer Berg versuchen, die dort abgestellten fahruntüchtigen schneller Räder entfernen zu lassen. Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass eine rechtssichere Entfernung der Fahrräder nur mit der Polizei erfolgen kann. Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
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