Drucksache - VIII-0463  

 
 
Betreff: Bewohnbarkeit der Schönhauser 90 unverzüglich wiederherstellen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen mitberatender Ausschuss
15.05.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung federführender Ausschuss
25.09.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Eingaben und Beschwerden, Geschäftsordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 15. BVV am 25.04.18
Stellungnahme StadtGrün
Beschlussempfehlung BüEiGO 20. BVV am 28.11.18
VzK 13 BezVG/SB Bezirksamt, 22 BVV am 20.2.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vlll-0463

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Bewohnbarkeit der Schönhauser 90 unverzüglich wiederherstellen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIll-0463

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich wieder eine angemessene Wohnnutzung zu ermöglichen und die erheblichen Einschränkungen durch das Baugerüst zu beenden. Gegebenenfalls sind entsprechend Zwangsmittel einzusetzen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das hier in Rede stehende Gerüst wurde ersatzlos beseitigt, nachdem für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes die Genehmigung zurückgezogen und nach mehrmaligen Aufforderungen zum Abbau Zwangsmittel angedroht worden waren.

Bezüglich der im Verfahren mehrfach bemängelten Nutzbarkeit der Elektroanlage ist festzustellen, dass hierzu keine wohnungsaufsichtliche Anordnung erlassen werden kann. Die Elektroanlagen in den Wohnungen sind nach Feststellung der Wohnungsaufsicht voll umfänglich nutzbar. Eine Brandgefahr besteht nicht. Einige Wohnungen sind jedoch noch nicht an die erneuerte Anlage im Keller angeschlossen, so dass sie noch den Standard vom Abschluss ihres Mietvertrages aufweisen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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