Drucksache - VIII-0459  

 
 
Betreff: Ergänzungsplan für 2018 zum Doppelhaushalt 2018/2019
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt, 15. BVV am 25.4.2018

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

17.04.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0459

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG)

Gegenstand der Vorlage

Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019

hier: Haushaltsjahr 2018

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Dem Ergänzungsplan des Bezirks Pankow zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage) wird zugestimmt.

Begründung

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 2017 beschlossen:

„Der Bezirk Pankow hat seine über dem Referenzwert für Konsolidierungsbezirke lie-genden anrechenbaren Pauschalen in Höhe von 1.349.000 € für das Jahr 2018 mit der Vorlage eines Ergänzungsplans aufzulösen.

Die vorläufige Haushaltswirtschaft analog Art. 89 Abs. 1 VvB gilt ab dem 01.06.2018 nur, sofern der Ergänzungsplan nicht bis zum 01.06.2018 vom Hauptausschuss gebilligt wurde.“

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (II D) vom 20.03.2018 wurde den Bezirken die Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung 2017 und damit das (vorläufige) isolierte Jahresergebnis 2017 - mitgeteilt.

Der Bezirk Pankow schließt danach mit einem isoliertem Jahresergebnis 2017 in Höhe von 5.845.115 € ab. Damit ist der in 2008 formell eingeleitete und zuletzt mit der Fortschreibung des Konsolidierungskonzeptes für die Jahre 2016 bis 2019 weiter geführte Konsolidierungsprozess zum Abbau des Sekundardefizits vorzeitig beendet.

Das bedeutet für den Ergänzungsplan 2018, dass der zum Ausgleich des Konsolidierungsdefizits aus 2016 in 2018 veranschlagte Betrag (4500/97108) in Höhe von 1,578 T€ frei wird  vorbehaltlich der bereits beantragten Aufhebung der Sperre durch den Hauptausschuss und in einem ersten Schritt eingesetzt werden kann zur vollständigen Auflösung der Pauschalen Minderausgaben (4500/97203) in Höhe von 1,349 T€. Die restlichen freien Mittel in Höhe von 229 T€ werden dann in einem zweiten Schritt den Pauschalen Mehrausgaben (4500/97101) zugeführt , über die im Rahmen der Haushaltswirtschaft frei verfügt werden kann.

Damit sind die über dem Referenzwert für Konsolidierungsbezirke liegenden anrechenbaren Pauschalen in Höhe von 1.349.000 €r das Jahr 2018 aufgelöst. Vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses zu diesem Plan ist damit der Eintritt der vorläufigen Haushaltswirtschaft zum 01.06.2018 abgewendet.

Der Ergänzungsplan mit den neuen Ansätzen ist als Anlage beigefügt.

Rechtsgrundlage

§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Ziff. 2 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Es stehen in 2018 bei 4500/71901 229 T€ zusätzlich für konsumtive Ausgaben zur Verfügung.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

 


Anlage

 

 

 

 
 

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