Drucksache - VIII-0415  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2019-2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB§16BezVG BA, 14. BVV am 21.03.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen beim Verwaltungsgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2019 - 2023

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

I.In die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen für das Verwaltungsgericht               Berlin sind für die Amtsperiode ab 01 Januar 2019 bis 31 Dezember 2023 die in der Anlage               aufgeführten Personen aufzunehmen.

II. Die Anlage zur Vorlage ist aus Datenschutzgründen von der Veröffentlichung im Intranet und               Internet ausgenommen.

Begründung

Nach § 28 i. V. m. § 185 Abs. 1 VwGO stellen die Bezirke eine Vorschlagsliste (Anlage) für die ehrenamtlichen Richter/innen am Verwaltungsgericht Berlin auf. Für den Verwaltungsbezirk Pankow wurde die Zahl der in die Vorschlagsliste des Bezirks aufzunehmenden Personen von dem nach Artikel 14 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg gebildeten Wahlausschuss r die Wahl der ehrenamtlichen Richter des Verwaltungsgerichts Berlin auf 84 festgesetzt.

Die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste soll außer dem Namen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des/der Vorgeschlagenen enthalten. Die ehrenamtliche Richterin / der ehrenamtliche Richter muss Deutsche/r sein, soll das 25. Lebensjahr vollendet und  seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben (§ 20 VwGO). Die Bewerber/innen haben sich damit einverstanden erklärt, dass ihre Angaben zur Überprüfung der Identität dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten und zur Feststellung der Fähigkeit für ehrenamtliche Richter/innen dem Bundeszentralregister übermittelt werden. Die Zustimmung der Bewerber/innen zu einer sonstigen Veröffentlichung der persönlichen Daten liegt nicht vor und ist gesetzlich auch nicht vorgesehen.

r die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl der BVV erforderlich (§ 28 Satz 4 VwGO).

Die Vorschlagsliste ist der Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin zu übersenden und eine beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis beizufügen.

Rechtsgrundlage

§ 28 i. V. m. § 185 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

§ 34 VwGO

§ 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG

§ 16 Abs. 1 c BezVG



5.Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine


6.Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine
 


7.Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine


8.Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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