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Drucksache - VIII-0414
Siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der Vorlage |
Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I. In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 sind die in der Anlage aufgeführten Personen aufzunehmen.
II. Die Anlage zur Vorlage ist aus Datenschutzgründen von der Veröffentlichung im Intranet und Internet ausgenommen.
Begründung
Die Gemeinde (in Berlin die jeweiligen Bezirke) stellt gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen/Schöffen (s. Anlage) auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung (in Berlin die BVV), mindestens jedoch die Zustimmung der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Gem. § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG bestimmt sind. Die Bestimmung der Schöffenzahl und die Verteilung auf die Bezirke erfolgt durch die Präsidentin des Landgerichts und den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden (in Berlin die Bezirke). Die Zahl der Schöffinnen/Schöffen und der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen für den Bezirk Pankow wurde wie folgt festgelegt:
Landgericht:119 Schöffen187 Hilfsschöffen
Amtsgericht:53 Schöffen82 Hilfsschöffen
Insgesamt sind gem. § 36 Abs. 4 GVG in die Vorschlagsliste somit mindestens 882 Personen aufzunehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.
Die Anlage soll aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht elektronisch veröffentlicht werden um eine Weiterverarbeitung, Speicherung und Weitergabe der persönlichen Daten zu verhindern. Die Veröffentlichung der persönlichen Daten der Bewerber/innen soll daher lediglich in der aufzulegenden Vorschlagsliste in Papierform zu jedermanns Einsicht im Rathaus Pankow erfolgen.
Die Anlage enthält alle Personen, die sich freiwillig um ein Schöffenamt beworben haben und Personen, die anhand der Zufallsliste (Stichtag 10.01.2018) als Schöffe/in ausgewählt wurden und bei denen keine Ablehnungsgründe nach den §§ 32 - 35 GVG vorliegen.
Nach Beschlussfassung durch die BVV ist die Vorschlagsliste gem. § 36 Abs. 3 GVG in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Die Auflage der Vorschlagsliste erfolgt vom 16.04.2018 – 20.04.2018 im Rathaus Pankow. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.
Nach Abschluss der Auflagefrist ist die Vorschlagsliste nebst Einsprüchen sowie eine beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis in der BVV durch den BVV - Vorsteher an den zuständigen Richter beim Amtsgericht des Bezirks zu übersenden.
Rechtsgrundlage
§§ 31 – 39 GVG § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG § 16 Abs. 1 c BezVG
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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