Drucksache - VIII-0414  

 
 
Betreff: Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB§16BezVG BA, 14. BVV am 21.03.18

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 2023.

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

I. In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2019               2023 sind die in der Anlage aufgeführten Personen aufzunehmen.

II. Die Anlage zur Vorlage ist aus Datenschutzgründen von der Veröffentlichung im Intranet und               Internet ausgenommen.

Begründung

Die Gemeinde (in Berlin die jeweiligen Bezirke) stellt gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffinnen/Schöffen (s. Anlage) auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung (in Berlin die BVV), mindestens jedoch die Zustimmung der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

Gem. § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG bestimmt sind. Die Bestimmung der Schöffenzahl und die Verteilung auf die Bezirke erfolgt durch die Präsidentin des Landgerichts und den Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden (in Berlin die Bezirke). Die Zahl der Schöffinnen/Schöffen und der Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen für den Bezirk Pankow wurde wie folgt festgelegt:

Landgericht:119 Schöffen187 Hilfsschöffen

Amtsgericht:53 Schöffen82 Hilfsschöffen

Insgesamt sind gem. § 36 Abs. 4 GVG in die Vorschlagsliste somit mindestens 882 Personen aufzunehmen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

Die Anlage soll aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht elektronisch veröffentlicht werden um eine Weiterverarbeitung, Speicherung und Weitergabe der persönlichen Daten zu verhindern. Die Veröffentlichung der persönlichen Daten der  Bewerber/innen soll daher lediglich in der aufzulegenden Vorschlagsliste in Papierform zu jedermanns Einsicht im Rathaus Pankow erfolgen.

Die Anlage enthält alle Personen, die sich freiwillig um ein Schöffenamt beworben haben und Personen, die anhand der Zufallsliste (Stichtag 10.01.2018) als Schöffe/in ausgewählt wurden und bei denen keine Ablehnungsgründe nach den §§ 32 - 35 GVG vorliegen.

Nach Beschlussfassung durch die BVV ist die Vorschlagsliste gem. § 36 Abs. 3 GVG in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Die Auflage der Vorschlagsliste erfolgt vom 16.04.2018 20.04.2018 im Rathaus Pankow. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.
Nach Abschluss der Auflagefrist  ist die Vorschlagsliste nebst Einsprüchen sowie eine beglaubigte Abschrift der Sitzungsniederschrift über das Abstimmungsergebnis in der BVV durch den BVV - Vorsteher an den zuständigen Richter beim Amtsgericht des Bezirks zu übersenden.

Rechtsgrundlage

§§ 31 39 GVG          § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG                                                                                                                                                      § 16 Abs. 1 c BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister



Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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