Drucksache - VIII-0403  

 
 
Betreff: Tariferhöhungen bei sozialen Projekten in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
01.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 13. BVV 21.02.2018
2. Ausfertigung Antrag SPD und Linke 13. BVV am 21.02.18
Beschlussempfehlung FinPersIm 14. BVV am 21.03.18
VzK§13BezVG BA, SB 39. BVV am 24.02.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

16.02.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der
Drucksache-Nr.: 0403-VIII

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Tariferhöhungen bei sozialen Projekten in Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 14. Sitzung am 21.03.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0403-VIII

„Das Bezirksamt wird ersucht, mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln aus der Erhöhung des Bezirksplafonds in 2018 und in 2019 Tariferhöhungen bei Zuwendungsempfängern auch in den Bereichen Gleichstellung, Demokratie, Integration, Jugend und Soziales im Rahmen des zu erstellenden Ergänzungsplans umzusetzen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Bereits mit der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 hatte der Bezirk Mittel für Tariferhöhungen bei freien Trägern eingeplant - ohne eine entsprechende Berücksichtigung bei der Zuweisung.

Diese Mittel wurden mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 fortgeschrieben. Die gleichzeitig erfolgte Plafonderhöhung für Zwecke der Tarifangleichung bei freien Trägern hatte der Bezirk daher bereits vorweggenommen.

Eine weitere Erhöhung dieser Mittel mit Aufstellung des Ergänzungsplans für 2018 (aus den freigewordenen Mitteln der ursprünglichen letzten Konsolidierungsrate) war daher nicht erforderlich, da schon vorab erfüllt. Im Übrigen war der Haushalt 2018 auch nach Auflösung der Konsolidierungsrate mit dem Ergänzungsplan noch nicht ausgeglichen.

 

Die Ermittlung der exaktenhe der sogenannten ‚Tariflücke und der Nachweis/die Kontrolle, dass diese Mittel von den Trägern tatsächlich entsprechend eingesetzt werden, ist schwierig.

Eine in der SenIAS eingesetzte Arbeitsgruppe konnte bis heute nur ein aufwändiges - Verfahren r die Hauptverwaltung entwickeln. Die Erarbeitung entsprechender Verfahrensvorschläge für die Bezirke ist geplant, aber bisher noch nicht erfolgt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 
 

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