Drucksache - VIII-0386  

 
 
Betreff: Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag AfD 13. BVV am 21.02.18

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden. In diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

  1. r die Be- und Entlüftung der Gaststätte,
  2. r die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,
  3. r den Brandschutz der Gaststätte,
  4. r die Reinigung- u. Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,
  5. r die Fläche der Gaststätte an sich

enthalten.

Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.

Der BVV ist bis zum 20.06.2018 zu berichten.


Begründung:

Es gibt zunehmend Berichte über Kohlenmonoxid-Vergiftungen von Shisha-Bar-Besuchern.

Laut Pressemitteilung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, Nr. 010 vom 17.01.2018 ergeben sich Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brandschutz sowie gegen Zollbestimmungen und den Jugendschutz.

Zudem berichtete die Berliner Morgenpost am 07.01.2018 über einen Vorfall in Bremerhaven. 16 Personen waren nach dem Aufenthalt in einer Shisha-Bar mit dem Verdacht auf eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Shisha-Bar musste komplett geräumt werden. Die Rettungskräfte stellten daraufhin fest, dass die zulässigen CO-Grenzwerte überschritten worden waren. 

CO-Vergiftungen stellen eine äerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die von Kopfschmerzen, Ermüdung, Schwindel, Übelkeit bis zur tödlichen Vergiftung reichen. Atmet der Mensch Luft mit einer erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und den damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen.

Ein weiteres Gesundheitsrisiko besteht in der Übertragung von Infektionskrankeiten durch die Benutzung unzureichend desinfizierter Shisha-Pfeifen. Entsprechende Berichte liegen vor.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen