Drucksache - VIII-0360  

 
 
Betreff: Tempo 30 in der Schivelbeiner und der Behmstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.04.2018 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Linke, Bü90/Grüne, 12 BVV am 17.1.18
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Linke, Bü90/Grüne und SPD 12. BVV am 17.01.18
VzK§13BezVG BA, ZB 14.BVV am 21.03.18
VzK§13BezVG BA, ZB Forsetzung 14. BVV am 18.04.18
VzK§13BezVG BA, SB 24. BVV am 15.05.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0360

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Tempo 30 in der Schivelbeiner und der Behmstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 12. Sitzung am 17.01.2018 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0360

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Verkehrslenkung Berlin darauf hinzuwirken, dass im Straßenzug Behmstraße (inklusive Brücke)/Schivelbeiner Straße unverzüglich ganztägig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 wieder angeordnet wird

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) bereits zum Ende des vergangenen Kalenderjahres  2018 angeordnet und ist bereits durch die Straßenbaubehörde umgesetzt worden.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste


 

 

 
 

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