Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0346
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
"Gute Arbeit" für Volkshochschuldozent*innen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16. Sitzung am 06.06.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VIII-0346
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Situation des Lehrpersonals an der Volkshochschule zu verbessern. Insbesondere ist diesbezüglich zu prüfen,
• welche Fachgebiete innerhalb der Volkshochschule bedarfsbezogen zu stärken sind,
• ob und wie viele Volkshochschuldozent*innen als Weiterbildungslehrkräfte mit Daueraufgaben wie Kursen in der Grundbildung, Sprach- und Integrationskursen, in der beruflichen Bildung, in der politischen Bildung oder in der Weiterbildungsberatung mit einer Eingruppierung mindestens nach TVöD EG 11 festangestellt werden können,
• ob die „flexiblen Honorarbandbreiten" für den VHS-Bereich durch eine vereinfachte, transparente und kontinuierlich angepasste Honorarordnung für Lehr- und Weiterbildungsberatungskräfte zu ersetzen sind. Anzustreben ist dabei eine einheitliche Mindestvergütung einer geleisteten Unterrichtsstunde (einschließlich der Vor- und Nachbereitung) mit 35 Euro für alle Volkshochschuldozent*innen,
• ob für „arbeitnehmerähnliche" Volkshochschuldozent*innen die Zahlung von Kranken- und Sozialversicherungszuschüssen, Urlaubs- und Krankengeld für maximal sechs Wochen sowie das Recht auf jährliche bezahlte Bildungsfreistellung zugesichert werden können,
• ob Verpflichtungen gegenüber „arbeitnehmerähnlichen" Lehrkräften in folgenden Bereichen aktualisiert werden können: Mutterschutz, Elternzeit, Recht auf Rückkehr an vergleichbaren Arbeitsplatz, Wegfall der drei unbezahlten Karenztage bei Krankheit mit vollständiger Honorarfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag, Übernahme von Fortbildungskosten, Zahlung einer Mobilitätspauschale (Jobtickets),
• wie die an den öffentlichen Dienst angepassten jährlichen Honorarerhöhungen für Volkshochschuldozent*innen durch das Land Berlin vollständig finanziert werden können, so dass die Honorarerhöhungen keine Entgelterhöhung für Teilnehmer*innen mehr nach sich ziehen,
• ob eine Vertretung für Volkshochschuldozent*innen in Pankow wieder eingerichtet und halbjährlich gewählt werden kann, wie beispielsweise in den Bezirken Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Eine charakteristische Stärke der Volkshochschule besteht in der Vielfalt des Angebots. Dementsprechend werden alle Programmbereiche nach Möglichkeit gleichrangig entwickelt – unter Berücksichtigung von strategischen Entwicklungszielen, gesellschaftlichen Bedarfen und der konkreten Kundennachfrage. Spezieller Nachholbedarf bestand und besteht an der VHS Pankow im Programmbereich Grundbildung. Hier ermöglichte es die 2018 erfolgte Besetzung einer Stelle für die Programmbereichsleitung, das Angebot für die schwer erreichbare Zielgruppe der funktionalen Analphabeten systematisch und deutlich auszubauen. Hierfür ist eine Erhöhung der eingesetzten Honorarmittel nötig. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2020/2021 ist dem Anliegen entsprochen worden durch die Verbindliche Erläuterung zu Kapitel 3610, Titel 42701: 25.000 € in 2020 und 41.000 € in 2021 sind für den Ausbau des Bereichs Grundbildung/Alphabetisierungsvorhaben bestimmt. Mittelfristig werden zusätzliche Raumressourcen sowie Verwaltungspersonal benötigt. Erfahrungen mit festangestellten Weiterbildungslehrkräften existieren im Bezirk und in der Stadt seit der Umstrukturierung der ehemaligen ostberliner Volkshochschulen nicht. Um die Leistungsfähigkeit der VHS, die auf seit vielen Jahren bewährten Organisationsstrukturen beruht, nicht zu gefährden, wäre ein Veränderungsprozess entsprechend gründlich vorzubereiten und nur als gemeinsames Vorgehen aller Berliner VHS denkbar. Der Stundenumfang, in dem die zurzeit ca. 400 Kursleiter_innen der VHS Pankow tätig sind, ist individuell sehr unterschiedlich – von einer einzigen Abendveranstaltung im Semester bis zu regelmäßig über 30 Wochenstunden. Für alle Programmbereiche der Volkshochschule (ausgenommen Integrationskurse mit festen, vom BAMF vorgegebenen Curricula) gilt, dass die charakteristische Angebotsvielfalt gerade auch von der Vielzahlt unterschiedlicher Kursleiter_innen mit ihren unterschiedlichen beruflichen Hintergründen und Vermittlungsweisen abhängt und von ihr geprägt wird. Es liegt also im Interesse des Profils der Institution Volkshochschule, diese Vielfalt zu erhalten, auch im Fall von eventuellen Festanstellungen. Die Festanstellung von Weiterbildungslehrkräften kann für die Volkshochschule ein Weg zur weiteren Professionalisierung im Bereich der sicheren Daueraufgaben sein. Daueraufgaben im größeren Umfang können in den Programmbereichen Fremdsprachen (einschließlich Deutsch als Fremdsprache), Gesundheit, Berufliche Bildung (einschließlich Informatik), Grundbildung/Alphabetisierung sowie zum Teil auch im Bereich Kunst/Kreativität ausgemacht werden. Einen möglichen Umfang für zweckmäßige Festanstellungen zu benennen, bedarf gründlicherer Analysen. Das in der Koalitionsvereinbarung 2016-2021 genannte, dort aber nicht näher spezifizierte „Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021“ (Abschnitt II, S. 92) erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unrealistisch, wenn von der Zahl der zurzeit jährlich ca. 400 an der VHS Pankow beschäftigten Kursleiter*innen ausgegangen wird, denn demgemäß wären innerhalb der verbleibenden 2 1/2 Jahre 80 neue Stellen für Kursleiter*innen (= 20 %) zu schaffen und zu besetzen. Wenn anders von zurzeit jährlich ca. 71.000 Unterrichtseinheiten an der VHS Pankow ausgegangen wird, wären bei einer Quote von 20 Prozent 14.200 UE durch Festangestellte zu bestreiten. Bei einer Wochenstundenzahl von 26 (analog zu Gymnasien und beruflichen Schulen) und angenommenen 42 Unterrichtswochen pro Jahr ergibt sich ein Bedarf von 13 in Vollzeit beschäftigten Lehrkräften. 14.200 UE entspricht bei arbeitnehmerähnlichen Kursleiter_innen ein Honorarvolumen von max. 627.214 € (Mindesthonorarsatz für alle VHS-Kursleiter_innen ab 01.08.2019: 44,17 € pro UE bei vollem Anspruch auf Zuschläge; ohne Zuschläge ergibt sich ein Honorarvolumen von 497.000 €). Entstehende höhere Personalkosten wären durch zusätzlich zur Verfügung gestellte Mittel zu decken, damit eine Einschränkung des Unterrichtsvolumens ausgeschlossen wird. Von Seiten der Kursleiter_innen sind verschiedene Bedenken gegenüber der Einführung von festangestellten Weiterbildungslehrkräften geäußert worden, u. a.:
Schließlich sähe sich die Schaffung von festen Stellen für Weiterbildungslehrkräfte an der VHS Pankow mit der Tatsache konfrontiert, dass es zurzeit aufgrund der Raumknappheit an keinem der Standorte Aufenthalts- und Arbeitsräume für Kursleiter_innen gibt. Gemäß Haushaltsbeschluss des Abgeordnetenhauses vom 14.12.2017 erhalten ab 01.08.2019 alle Kursleiter_innen in der mehrheitlich anzuwendenden Honorargruppe 1.2 (lt. AV Honorare VHS vom 02.11.2013) ein Mindesthonorar von 35,00 € je Unterrichtsstunde (UE). Die Bandbreite sieht in dieser Honorargruppe ab 01.08.2019 ein Maximalhonorar von 48,11 €/UE vor. Der durch die Bandbreitenregelung theoretisch vorgegebene Handlungsspielraum wird beim Abschluss der Honorarverträge praktisch sehr zurückhaltend ausgeschöpft; in der Regel wird das Mindesthonorar gezahlt. Höhere Honorare werden nur in Ausnahmefällen bei besonderem Aufwand gezahlt, z. B. bei Unterricht in Alphabetisierungskursen. Die Bandbreitenregelung erweist sich auf der Basis einer solchen Handhabung als sinnvoll und zweckmäßig und sollte beibehalten werden. Die Zahlung von Zuschlägen zur Kranken- und Rentenversicherung, von Urlaubentgelt und von Ausfallhonorar bei krankheitsbedingter Leistungsunfähigkeit ab dem vierten Krankheitstag für arbeitnehmerähnliche Kursleiter_innen wird durch die AV Honorare VHS geregelt und auf Antrag regelmäßig gewährt. Die Bildungsurlaubsfreistellung und die Zahlung von Bildungsurlaubsentgelt werden auf der Grundlage des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes vorgenommen. Die finanziellen Folgen dieser Vorschriften werden vollständig aus den zur Verfügung stehenden bezirklichen Mitteln bzw. aus den eingeworbenen Drittmitteln bestritten. Die Ausweitung der Leistungen für arbeitnehmerähnliche Kursleiter_innen liegt im Ermessen der zuständigen Senatsverwaltung. Sie könnte auch Gegenstand eines Tarifvertrages sein. Finanzielle Auswirkungen weitergehender Leistungen sollten nicht zu Lasten des für die Durchführung von Kursen und Veranstaltungen verfügbaren Budgets gehen und auch nicht zu höheren Teilnahmeentgelten führen. Die Entkopplung der Entgelte von der (planmäßigen wie außerplanmäßigen) Honorarentwicklung ist dringend geboten, um den finanziell niedrigschwelligen Zugang zu den Volkshochschulangeboten für alle Zielgruppen zu erhalten. Insbesondere durch die außerplanmäßigen Honorarerhöhungen 2018/2019 entsteht in den Folgejahren eine Finanzierungslücke, die durch prozentgleiche Entgelterhöhungen nicht gedeckt werden kann. Die Berliner VHS-Direktorinnen und -Direktoren haben deshalb gemeinsam mit SenBildJugFam einen Vorschlag zur Aufnahme des bezirklichen VHS-Honorartitels 42701 in den Teilplafond Personal unterbreitet – mit dem Ziel der automatischen haushaltsseitigen Ausfinanzierung von Mehrkosten, die durch Tarifanpassungen entstehen. Am 22.02.2019 wurde nach mehrjähriger Unterbrechung eine Dozent_innenvertretung an der VHS Pankow neu gewählt. Die Wahlversammlung wurde mit Unterstützung der VHS-Leitung vorbereitet. VHS-Leitung und Dozent_innenvertretung sind erklärtermaßen an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert. Die VHS-Leitung stellt der Dozent_innenvertretung Arbeits- und Kommunikationsmöglichkeiten zur Verfügung. Es erfolgen mindestens halbjährig Treffen zwischen VHS-Leitung und Dozent_innenvertretung, zuletzt am 13.11.2019. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
siehe unter 2.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Musterblatt
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Sören Benn |
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Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad | x |
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- Wasserverbrauch | x |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | x |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | x |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | x |
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- Schadstoffe - Lärm | x |
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| x |
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| x | x |
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| x | x |
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| x | x |
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| x |
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| x |
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| x |
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| x |
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