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Drucksache - VIII-0341
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Begrenzung der Dienstzeit für den Allgemeinen Ordnungsdienst des Ordnungsamts bis 22 Uhr aufgehoben und ein Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Außendienstes der bezirklichen Ordnungsämter rund um die Uhr möglich ist. In diesem Zusammenhang ist eine deutliche personelle Aufstockung beim Senat einzufordern, die nicht nur als Ausgleich für die längere Dienstzeit, sondern insbesondere als Verbesserung der Personalausstattung zur angemessenen Aufgabenwahrnehmung insgesamt dienen soll. Begründung des federführenden Ausschusses: Der Ausschuss schließt sich der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses an. Das Hauptproblem des Allgemeinen Ordnungsdienstes wird nicht in den Arbeitszeiten, sondern in einer wirklichkeitsfremden Zuständigkeitsverteilung gesehen. Trotz vorgeschlagener Änderungen konnte der Ausschuss nicht von der Sinnhaftigkeit dieses Antrags überzeugt werden. Begründung des mitberatenden Ausschusses: Stellungnahme des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung zur Drs. VIII-0341, Ausweitungen der Dienstzeiten des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes an den Ausschuß für Finanzen, Personal und Immobilien Der Ausschuß für Verkehr und Öffentliche Ordnung hat sich auf seiner Sitzung am 14. Dezember 2017 mit der vorgelegten Drucksache beschäftigt, und stellt dazu aus fachlicher Sicht fest: Natürlich wäre es wünschenswert, den Allgemeinen Ordnungsdienst zu verstärken, denn Verstöße gegen das Ordnungsrecht halten sich nicht an die Uhrzeit. Aber schon die Höhe dieser Verstärkung für ein Verantwortungsgebiet von rund 110 Quadratkilometern und rund 400.000 Einwohnern wie im Falle Pankows führt nach Meinung der Ausschußmehrheit in unrealistische Größenordnungen. Darüber hinaus geht eine solche Forderung am Kern des Problems vorbei. Die berlintypischen Geburtsfehler aus dem Prozess der Errichtung der bezirklichen Ordnungsämter – Aufgabenabschichtungen an die Bezirke ohne gleichzeitige Mittelund Personalaufstockung bei unklaren oder weltfremden Zuständigkeitsregelungen – werden damit nicht nachhaltig behoben. Dafür wäre nach Meinung der Ausschußmehrheit eine Revision und Überarbeitung des ASOG, des AZG und des ZustKatOrd erforderlich. Das wird im vorliegenden Antrag aber nicht gefordert. Der Ausschuß lehnte den Antrag mit 3 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung ab. Für den Ausschuß Wolfram Kempe Vorsitzender Begründung Ursprungsantrag:Die Dienstzeit des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) des Ordnungsamtes endet grundsätzlich um 22 Uhr und kann nur in Ausnahmefallen wie bspw. für Schwerpunktaktionen verlängert werden. Dabei liegt ein nicht unerheblicher Teil der Aufgaben, für die die Ordnungsämter eigentlich zuständig wären, naturgemäß erst in der Zeit nach 22 Uhr. Illegale Müllentsorgung findet nahezu ausschließlich nachts statt. Hundebesitzer gehen rund um die Uhr Gassi und entsorgen oftmals den anfallenden Kot nicht. Und gerade ausschweifende Feiern werden in den Nachtstunden als störend empfunden. Steht das Ordnungsamt nachts für berechtigte Anliegen nicht zur Verfügung, muss dann die Polizei die Bearbeitung übernehmen, welche jedoch auf Grund eigener Zuständigkeiten, personeller Unterbesetzung und Überlastung nicht im gewünschten Umfang zu Verfügung steht, mithin das Anliegen des Bürgers nicht bearbeitet wird. Dies verfestigt in der Folge das Fehlverhalten einiger und lässt dieses ausufern. Die immer mehr zunehmende illegale Müllentsorgung verdeutlicht dies sehr anschaulich. Die Hautstadt Berlin, und hier insbesondere der Bezirk Pankow mit seinen vielen gerade nachts aktiven Hotspots, benötigt eine rund um die Uhr zuverlässige Gewährleistung eines geordneten Miteinanders. Ein zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nicht verfügbares Ordnungsamt ist dazu nicht in der Lage. Zeitgleich sollte das von Anfang an beklagte Problem angegangen werden, dass die Anzahl der Außendienstmitarbeiter viel zu gering ist, um die Bezirke in der Intensität, aber auch in der Fläche ausreichend zu bestreifen. |
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