Drucksache - VIII-0339  

 
 
Betreff: Carsharing in ganz Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 11. BVV am 29.11.17
Beschlussempfehlung VerkOrd 12. BVV am 17.01.18

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass bei den kommenden Verhandlungen mit Carsharing-Unternehmen ein festgeschriebener Anteil von Carsharing-Angeboten auch in den an der Stadtgrenze gelegenen Ortsteilen der Bezirke, insbesondere in Pankow, vorgehalten werden muss.


Begründung der Beschlußempfehlung:

Sicherlich wäre es wünschenswert, wenn die Car-sharing-Angebote gleichmäßiger über das Stadtgebiet verteilt wären. Die Mehrheit des Ausschusses verweist jedoch auf den Schlußbericht zur Drs. VII-0716, wo richtigerweise dargelegt wird, daß sich der Carsharing-Markt verändert hat und überdies sei drei Jahren keine Nachfrage nach festen Stationen außerhalb des S-Bahn-Ringes bestanden hat. Ein flächendeckendes, die öffentliche Mobilität sinnvoll ergänzendes Angebot ist von ausschließlich renditeorientierten Unternehmen auch nicht zu erwarten.

Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 2 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung die Ablehnung der Drucksache.

Begründung Fraktion der CDU:

Am 1. September ist das Carsharinggesetz der Bundesregierung in Kraft getreten. Der Senat ist gefordert, Landesgesetze für die stationsgebundenen Parkflächen nach dem Modell des Carsharinggesetzes zu erlassen. Auf diese Weise soll eine Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie dem Rad- und Fußverkehr erfolgen. Die Operationsgebiete der Carsharing-Anbieter sind zu großen Teilen nur auf die Innenstadt beschränkt. Gleichzeitig entstand oder entsteht Wohnraum insbesondere auch in den am Stadtrand gelegenen Ortsteilen. Diese sind in vielen Bereichen nicht optimal mit dem ÖPNV angebunden.

CarSharing-Kunden verlagern viele Wege, die nicht notwendigerweise ein Auto erfordern, auf geeignetere und ökologischere Verkehrsträger. Sie schaffen in beträchtlichem Umfang eigene Pkw ab. Die CarSharing-Fahrzeugflotten sind zudem energieeffizienter und stoßen weniger CO2 aus als der Durchschnitt des nationalen Pkw-Bestands. Das macht CarSharing zu einem wichtigen Baustein für einen umweltfreundlicheren Verkehr.“[1]


[1] Quelle: Bundesverband CarSharing

 
 

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