Drucksache - VIII-0338  

 
 
Betreff: Sicherer Schulweg auch im Winter: Schneereinigung vor Schulen durch die BSR
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
18.01.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
01.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
15.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 11. BVV am 29.11.17
Stellungnahme VerkOrd
Beschlussempfehlung FinPersIm 14. BVV am 21.03.18
Namentliche Abstimmung VIII-338

Das Bezirksamt wird ersucht, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass das Berliner Straßenreinigungsgesetz wie folgt geändert wird: Die Berliner Straßenreinigung (BSR) übernimmt grundsätzlich auch den Winterdienst im öffentlichen Straßenland vor Grundstücken im Besitz des Landes Berlins, insbesondere vor den Grundstücken öffentlicher Schulen.


Begründung Finanzen, Personal und Immobilien (federführend):

Der federführende Ausschuss teilt die Meinung des mitberatenden Ausschusses nicht. Zwar wurden in der Debatte die Argumente angeführt, wie eine mögliche Kostensteigerung, wie mögliche Kapazitätsprobleme der BSR, wie die Vorteile einer dezentralen Schneebeseitigung. Allerdings wurde die Kompetenz der BSR für die Reinigung und die Schneebeseitigung im Winter im federführenden Ausschuss als deutlich höher eingeschätzt als im mitberatenden Ausschuss. Dies gab nach kurzer, intensiver Debatte den Ausschlag für ein knappes, aber eindeutiges positives Votum. Der Ausschuss empfiehlt der BVV mit 5 gegen 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen die Annahme der Drucksache.

 

Begründung Verkehr und öffentliche Ordnung (mitberatend):

der Ausschußr Verkehr und Öffentliche Ordnung hat sich nach mehrfacher Vertagung auf Wusch der Antragsteller in seiner Sitzung am 1.2. 2018 mit der vorgelegten Drucksache beschäftigt, und stellt dazu aus fachlicher Sicht fest: Der Fachausschuß weiß zunächst einmal darauf hin, daß insbesondere bei Schulgrundstücken mit dem Wechsel des Auftragnehmers zur Schneereinigung eine erhebliche Kostensteigerung verbunden wäre, da die BSR einen anderen Abrechnungsmodus für ihre Leistungen zur Anwendung bringt (Abrechnung nach Größe der anliegenden Fläche, nicht nach Länge der tatsächlich geräumten Wege).

Im Übrigen bezweifelt die Ausschußmehrheit, daß die BSR überhaupt über ausreichende Kapazitäten verfügt, wenn in Wintern mit starkem Schneefall in der Regel nicht einmal mehr Nebenstraßen zeitnah geräumt werden können. Darüber hinaus betont der Ausschuß mehrheitlich die Vorteile einer dezentralen Organisation der Schneebeseitigung, die die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke in die Verantwortung nimmt.

Der Ausschuß lehnte den Antrag mit 2 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung ab.

 

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Es ist dringend notwendig, dass der Winterdienst besonders vor den Schulen des Bezirks einwandfrei funktioniert. Unsere Kinder und Jugendlichen müssen sicher zur Schule kommen - auch damit der Unterricht regulär und ohne Verzögerungen stattfinden kann. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Beauftragung Dritter für den Winterdienst grundsätzlich diese Verlässlichkeit nicht garantiert. Im Notfall kann der Winterdienst auch nicht durch Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, z.B. Hausmeister bei öffentlichen Schulen, abgedeckt werden, weil diese mit ihren vielfältigen Aufgaben derzeit mehr als ausgelastet sind. Wenn im Winter noch das Räumen von Schnee und Eis organisiert und/oder durchgeführt werden muss, steigen die zeitlichen Belastungen noch weiter. Das Bezirksamt soll sich daher auf Landesebene dafür einsetzen, dass diese Arbeiten von der BSR übernommen werden.

 
 

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