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Drucksache - VIII-0303
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Bedarfsgerechte Reinigung der Schulen in Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 17.01.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0303
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht die Reinigung an den Schulen der Mehrbelastung durch die erhöhte Schülerzahl pro Schule qualitativ und quantitativ anzupassen. Zusätzlich soll die Qualitätskontrolle der Reinigungsleistung in den Schulgebäuden intensiviert werden.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Eine reguläre tägliche Zwischenreinigung wurde bisher mit den Dienstleistungsverträgen vom 24.06.2016 und 16.10.2017 beauftragt. Von diesen Verträgen sind 66 Schulstandorte betroffen und davon wurde für 20 Standorte die reguläre Zwischenreinigung mit insgesamt 27 Stunden täglich beauftragt. Von der laufenden Ausschreibung 01/2018 über Reinigungsleistungen sind 15 Schulstandorte betroffen. Hier wird für 8 dieser Schulstandorte eine tägliche Zwischenreinigung von ein bis zwei Stunden festgelegt (gesamt 15 Stunden täglich) Welcher Schulstandort eine Zwischenreinigung bekommt, wurde in Abstimmung zwischen dem Schulamt und der Immobilienverwaltung anhand der Belegung (Schülerzahlen im Verhältnis zur Schulfläche) ermittelt. Für Schulen mit überdurchschnittlich hoher Belegung wurden danach ein bis zwei Stunden täglich in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr vertraglich vereinbart. Darüber hinaus wurde durch das Schulamt für Ganztagsschulen - unabhängig von dem Verhältnis Schülerzahl / Fläche - die Beauftragung einer täglichen Zwischenreinigung festgelegt. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die sich aus den beauftragten Zwischenreinigungen ergebenden Mehrkosten betragen jährlich ca. 175.000 Euro und müssen aus Kapitel 3306 Titel 51701 finanziert werden.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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