Drucksache - VIII-0299  

 
 
Betreff: Unterschutzstellung der Elisabethaue ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur mitberatender Ausschuss
14.12.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
20.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 10. BVV am 18.10.2017
Beschlussempfehlung StadtGrün 14. BVV am 21.03.18
Namentliche Abstimmung VIII-0299

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich auf Basis der Erkenntnisse des jüngsten landschaftsökologischen Gutachtens bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass das Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde um die Flächen der Elisabethaue erweitert wird.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob die Aufstellung eines Landschaftsplanes gem. § 8 Abs. 1 NatSchGBln zielführend sein kann, um den naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Belangen des Gebietes der Elisabethaue und angrenzender Gebiete Genüge zu tun.


Begründung Stadtentwicklung und Grünanlagen (federführend):

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in der Sitzung vom 20. Februar 2018 abschließend beraten. Die einreichende Fraktion stellte den Antrag vor und betonte hierbei einen besonderen schützenswerten Charakter des o. g. Gebietes. Insbesondere wurde deutlich das Kernanliegen des Antrages herausgestellt, dass bei der Elisabethaue „Alles so bleiben soll wie es ist“. Dem wurde entgegengehalten, dass auch mit einer Einstufung als Landschafts-schutzgebiet deutliche Veränderungen einhergehen würden. Zudem ginge der Antrag weit über das für diese Wahlperiode auf Landesebene bestehende Moratorium hinaus und bezwecke eine dauerhafte Festschreibung als Landschaftsschutzgebiet. Eine Entscheidung müsse daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Eine Antragsannahme würde auch den notwendigen Abwägungsprozess über die weitere Entwicklung der Elisabethaue vorwegnehmen, der neben einer möglichen (Teil-)Bebauung auch eine Unterschutzstellung oder Ausweisung als Ausgleichsfläche für andere Großbauprojekte beinhaltet.

Da die Antragsteller sich nicht zu einer Rücknahme des Antrags durchringen konnten, schloss sich der Ausschuss dem Ergebnis des mitberatenden Ausschusses für Umwelt und Naturschutz an und empfiehlt mit 2 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Ablehnung der Drucksache. 

Begründung des mitberatenden Ausschusses für Umwelt und Natur:

Im Folgenden die Diskussion des Ausschusses bzw. Begründung des Ausschusses die zu dem entsprechenden Abstimmungsergebnis führten.

Drs. 0299

Unterschutzstellung der Elisabethaue ermöglichen: 2 ja - 5 nein - 5 Enthaltungen
 

Aufgrund der erfolgten ausführlichen Debatte zu Drs. 0149 und gleicher Zielstellung des Antrages erfolgte auf Bitten der Antragsteller eine Abstimmung ohne Aussprache/Diskussion.

Zur Info, Begründung der Drucksache VIII-0149

  • Drs. 0149 Aufnahme der Elisabethaue in die Biotopverbundplanung: 2 ja - 6 nein - 4 Enthaltungen
    Die von der CDU im Ausschuss eingereichte 3. Ausfertigung wurde als textliche Änderung behandelt. Diese wurden nicht einzeln begründet, sondern im Gesamtantrag vorgestellt. Dementsprechend hat der Ausschuss über den vom Einreicher vorgestellten Gesamtantrag abgestimmt.
    Die Antragsteller haben deutlich gemacht, dass neue Erkenntnisse im Hinblick auf Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Antrag eingeflossen seien. Herr Schröder (SPD) führte aus, dass der Antrag deutlich über den derzeitigen, auf Landesebene vereinbarten Status-Quo hinausginge und dass er unhabhängig davon explizit für eine Bebauung der Elisabethaue sei. In der Diskussion wurde deutlich, dass mittelfristig ggf. eine Unterschutzstellung jedoch wünschenwert wäre, um im Hinblick auf ggf. weitere hohe Bau- und Verdichtungstätigkeiten in Berlin u.a. ausreichend Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung zu haben. Die sich enthaltenden Mitglieder des Ausschusses machten explizit deutlich, dass mit dieser Enthaltung keine Unterstützung für die Position der Bebauung der Elisabethaue verbunden sei.

Begründung Ursprungsantrag:

Das Gebiet der Elisabethaue grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde an bzw. wird von diesem teils umschlossen. Sie stellt die Verbindung zwischen dem Teil des Landschaftsschutzgebietes nordwestlich des Schillingweges und der sog. Marthasaue dar. Faktisch ist die Elisabethaue trotz ihrer aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung untrennbar mit dem LSG Blankenfelde verbunden und ein wesentlicher Bestandteil desselben.

Dies belegt auch das landschaftsökologische Gutachten zur Elisabethaue, das im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz am 29. September 2017 vorgestellt wurde. Hierin zeigt sich deutlich der ökologische Zusammenhang zwischen den angrenzenden Gebieten und der Elisabethaue. Trotz der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung konnten auf und an den Feldern erhebliche Vorkommen geschützter Arten (Vögel, Amphibien, Insekten) nachgewiesen werden.

Darüber hinaus wird in diesem Gutachten die Bedeutung der Elisabethaue als Verbindung zwischen naturnahen Naherholungsräumen deutlich.

Den Artenreichtum gilt es zu bewahren und auszubauen, die behutsame Entwicklung eines naturnahen Erholungsraumes zu prüfen. Dies kann durch Unterschutzstellung des Gebietes der Elisabethaue erreicht oder zumindest mit einem Landschaftsplan (ggf. ohne Biotopflächenfaktor) für das gesamte Gebiet, dessen Aufstellung in Verantwortung des Bezirkes liegt, befördert werden.

Das Gebiet der Elisabethaue ist im Weiteren auch für das gesamtstädtische Ausgleichskonzept von erheblicher Bedeutung, da hier Ausgleichsmaßnahmen in bedeutender Größenordnung für Bebauungen an anderer Stelle getroffen werden können. Durch den Entwicklungsstand der Elisabethaue kann dies bereits jetzt ohne umfassende Vorbereitungen geschehen.

 
 

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