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Drucksache - VIII-0280
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Flüchtlingsunterkunft nur für Frauen in Pankow einrichten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Sitzung am 13.9.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0280,
„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei der für Flüchtlingsunterbringung zuständigen Senatsverwaltung für die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft nur für alleinstehende (alleinreisende) Frauen und deren Kinder im Bezirk Pankow einzusetzen. Die örtliche Lage/Anbindung und das spezifische Angebot der Unterkunft sollen dabei an die besonderen Bedarfe der Frauen und deren Kinder angepasst werden. Mit der Einrichtung soll insbesondere dem dringenden Bedarf an Gewaltschutz der geflüchteten Frauen und Kinder Rechnung getragen werden. Dieser Schutzverantwortung kann in einem räumlichen Schutzraum am ehesten Rechnung getragen werden. Daneben sollen weiterhin auch in gemischten Unterkünften Vorkehrungen getroffen werden, um die Situation von geflüchteten Frauen – insbesondere unter dem Aspekt des Gewaltschutzes – zu verbessern.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In Berlin gibt es 87 Einrichtungen zur Unterbringung von Geflüchteten (Stand 25.1.2019). Zwei dieser Einrichtungen werden vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten ausschließlich zur Unterbringung von allein reisenden oder alleinstehenden Frauen genutzt. Insgesamt haben die beiden Einrichtungen eine Kapazität von 369 Plätzen. Darüber hinaus bieten verschiedene Gemeinschaftsunterkünften die Möglichkeit, allein reisende und alleinstehende Frauen mit ihren Kindern in räumlich getrennten Bereichen unterzubringen. Die Erfahrungen von Einrichtungsleitungen, der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirksamts Pankow und der Migrantinnenorganisation Trixiewiz e.V., die als Träger des Integrationslots*innenprogramms der Senatsverwaltung auf die Zielgruppe geflüchteter Frauen und LSBTIQ spezialisiert ist, zeigen, dass es notwendig ist, allein reisenden Frauen mit und ohne Kinder, alleinstehenden Frauen, sich in Trennung/Scheidung befindenden Frauen und Lesben eine getrennte Unterbringung zu ermöglichen. Das Angebot einer getrennten Unterbringung muss sich jedoch hinsichtlich der Rahmenbedingungen von Frauenhäusern unterscheiden. Damit das Angebot von geflüchteten Frauen angenommen wird, muss die Möglichkeit bestehen, dass die männlichen (auch jugendlichen) Kinder der Frauen in der Unterkunft mit ihren Müttern leben dürfen und dass männlicher Besuch empfangen werden kann. Zudem darf nach Einschätzung des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten die Einrichtung nicht zu groß sein, damit das Angebot der Nachfrage entspricht. Gut eignen würde sich für eine getrennte Unterbringung von Frauen mit ihren Kindern der geplante Standort der Modularen Unterkunft für Geflüchtete (MUF) in der Fröbelstraße in Prenzlauer Berg. Nach der Machbarkeitsstudie zur städtebaulichen Entwicklung des Krankenhausstandortes an der Fröbelstraße 15 ist vorgesehen, die MUF auf drei Gebäude aufzuteilen. Damit wäre es möglich, eine zahlenmäßig kleinere Einheit zur getrennten Unterbringung zu nutzen. Der Standort befindet sich darüber hinaus in einem Umfeld gut ausgebauter sozialer Infrastruktur und ist verkehrstechnisch gut angebunden, was ebenso wichtige Kriterien für die Unterbringung von Frauen sind. Das Bezirksamt Pankow wird bei der näheren Planung der MUF Fröbelstraße die Möglichkeit der Umsetzung einer getrennten Unterbringung für Frauen an diesem Standort mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten eruieren. |
Neben der getrennten Unterbringung von Frauen gibt es bereits die Vorgabe des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten, dass alle Betreiber von Flüchtlingsunterkünften ein Gewaltschutzkonzept haben müssen. Das Bezirksamt unterstützt zudem die Weiterbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen der Flüchtlingsunterkünfte zum Thema häusliche Gewalt und Gewaltschutz für geflüchtete Frauen seit mehreren Jahren durch Fortbildungen:
- 2016 bot die Gleichstellungsbeauftragte in Kooperation mit BIG e.V. den Mitarbeiter*innen der Pankower Flüchtlingsunterkünfte eine Schulung zum Umgang mit häuslicher Gewalt in Flüchtlingsunterkünften an.
- 2017 organisierte das Bezirksamt Pankow in Kooperation mit Bora e.V. drei Fortbildungen an den Pankower Stadtteilzentren zum Thema „Häusliche Gewalt erkennen!“. Die Fortbildungen richteten sich explizit nicht nur an die Mitarbeiter*innen der Pankower Flüchtlingsunterkünfte, sondern auch an Multiplikator*innen mit Fluchthintergrund, Ehrenamtliche und Integrationslots*innen.
- 2018 finanzierte das Bezirksamt Pankow ganztätige Fortbildungen durch Bora e.V. an drei Pankow Flüchtlingsunterkünften für multiprofessionelle Teams (Einrichtungsleitung, Sozialarbeiter*innen, Verwaltungskräfte, Hausmeister, Security, etc.) zu den Themen Häusliche Gewalt, Auswirkungen auf Frauen und deren Kinder, kinderschutzrelevante Vorgehensweisen, Zugänge zum Beratungs- und Hilfesystem und Methodik in der Gesprächsführung mit betroffenen Familien.
- Nach den erfolgreichen Schulung unter Einbezug der gesamten multiprofessionellen Teams von Unterkünften 2018 finanziert das Bezirksamt Pankow 2019 erneut ganztägige Schulungen jeweils für die gesamten Teams (von der Leitung bis zur Security) von drei Unterkünften zum Thema der häuslichen Gewalt, die Bora e.V. durchführen wird.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Mit der Einrichtung von speziellen Unterkünften wird dem besonderen Schutzbedürfnis von geflüchteten allein reisenden Frauen mit und ohne Kinder, von lesbischen Frauen und Frauen, die sich in einer Trennungssituation befinden Rechnung getragen.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Kinder von geflüchteten allein reisenden Frauen haben teilweise neben den traumatischen Erlebnissen der Flucht auch sexuelle Übergriffe gegenüber ihren Müttern miterleben müssen. Eine geschützte Einrichtung ist deshalb auch aus Sicht der Kinder geboten.
Sören Benn |
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