Der Staatssekretär Herr Jens-Holger Kirchner hat zum aufgeworfenen Sachverhalt mit Schreiben vom 28.12.2017 wie folgt geantwortet: „Die BVV Ihres Bezirksamtes hat sich mit der Drucksache VIII-0275 dafür ausgesprochen, die Verkehrssicherheit im Bereich der Kita Sonnenmäuse in der Conrad-Blenkle-Straße 46 durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h zu erhöhen. Bereits im Juli 2015 wurde zur Erhöhung der Sicherheit der querenden Fußgänger in Höhe Nr. 46 (an der Ecke Conrad-Blenkle-Straße/Erich-Boltze-Straße) durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) mit baulich angelegten Gehwegvorstreckungen gegenüber dem Straßen- und Grünflächenamt Ihres Bezirkes angeordnet. Dieser FGÜ liegt dann in unmittelbarer Nähe zur Kita Sonnenmäuse und kommt den Kita-Kindern, aber auch den Schülern und Besuchern der Sportplätze und Sporthalle sowie den Verbrauchern des dort vorhandenen Supermarktes zu Gute… Da ein konkretes Datum noch nicht bekannt ist, wird die VLB bis zur endgültigen Umsetzung dieses FGÜ vorübergehend eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Heinz-Bartsch-Straße und dem dortigen Supermarkt anordnen. Durch die gesetzliche Änderung der StVO wurden zwar die Anordnungskriterien für Tempo 30 im Hauptnetzvor sensiblen Einrichtungen wie Kitas deutlich herabgesetzt, dennoch gilt gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO auch weiterhin, dass diese Tempo-30-Regelungen nur dort anzuordnen sind, wenn diese aufgrund der besonderen Umstände auch zwingend erforderlich sind. Ein zwingendes Erfordernis für ein dauerhaftes Tempo 30 ist für die Conrad-Blenkle- Straße nach Umsetzung des FGÜ nicht gegeben. Diese Straße verläuft geradlinig, gute Sichtverhältnisse sind für alle Verkehrssteilnehmer gegeben. Auf die vorhandene Kita und damit querende Kinder wird durch Zeichen 136 StVO „Achtung Kinder“ hingewiesen. Durch die Lichtzeichensignalanlage (Ampeln) an der Ecke Paul-Heyse- Straße und Kniprodestraße sowie des dann neuen FGÜ sind sichere Querungsmöglichkeiten im nahen Umfeld vorhanden. Ferner entstehen dadurch auch immer wieder Lücken in den Fahrzeugfolgen, die unter Beachtung der erforderlichen Aufmerksamkeit auch ein Queren an anderen Stellen ermöglichen. Vor dem Eingangsbereich der Kita sind Schutzgitter vorhanden, die verhindern, dass Kita-Kinder direkt auf die Fahrbahn laufen. Mit Umsetzung des FGÜ in unmittelbarer Nähe zum Kita-Eingang sind somit keine besonderen Umstände mehr gegeben, die die Beibehaltung einer Tempo-30-Regelung vor der Kita rechtfertigen würden. Die Entfernung der Beschilderung wird daher dann durch die VLB angeordnet werden. Die derzeit vorhandene Zeichen 136 „Achtung Kinder“ bleiben nach der Einrichtung des Fußgängerüberweges weiterhin bestehen.“ Hinsichtlich der Terminierung beabsichtigt das Bezirksamt die Umsetzung des FGÜ bis Ende 2018. Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten. |