Drucksache - VIII-0273  

 
 
Betreff: Keine erneuten Eisflächen in der Boenkestraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
19.10.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
16.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt     
30.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 9. BVV am 13.09.17
Beschlussempfehlung VerkOrd 12. BVV am 17.01.18
Beschlussempfehlung VerkOrd 13. BVV am 21.02.18
VzK§13BezVG, SB 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVG BA, SB 17. BVV am 04.07.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0273

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Keine erneuten Eisflächen in der Boenkestraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 13. Sitzung am 21.02.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0273

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, vor Beginn der Frostperiode dafür zu sorgen, dass eine hinreichende Abführung des Oberflächenwassers in der Boenkestraße gewährleistet ist.
Dem Bezirksamt wird zudem empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für eine dauerhafte Lösung des Problems einzusetzen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Regenentwässerung in der Boenkestraße erfolgt derzeit über eine Mulde, die sich zwischen Bahndamm und Fahrbahn befindet. Diese Mulde hat eine begrenzte Aufnahmefähigkeit und ist nur eingeschränkt versickerungsfähig. Für die anfallenden Regenmengen, vor allem bei den immer häufiger zu verzeichnenden Starkregen, reicht die Kapazität der Mulde nicht aus. Auf Grund der vorhandenen Platzverhältnisse ist eine Vergrößerung der Anlage nicht möglich. Im unmittelbar angrenzenden Bereich sind keine baulich angelegten Regenentwässerungsanlagen vorhanden. Der nächste Regenkanal befindet sich in der Streckfußstraße.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz forderte eine Kostenbeteiligung der Deutschen Bahn (DB) AG an einem neu zu planenden Regenkanal, da augenscheinlich der anliegende Bahndamm in den vorhandenen Straßengraben mit entwässert. Die DB AG lehnte diese Forderung ab, mit der Begründung, die Beschaffenheit des Bahndamms erlaube eine Entwässerung innerhalb des Dammbereiches. Die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt) sieht eine unmittelbare Beeinträchtigung der Grundstücksnachbarn durch eventuelle Niederschlagsabflüsse von den Bahnanlagen als nicht gegeben. Daher besteht kein Erfolg auf Durchsetzung einer Kostenbeteiligung.

Die Senatsverwaltung wurde nunmehr mit Schreiben vom 04.04.2018 auf diesen Umstand hingewiesen. Bei den Berliner Wasserbetrieben wurde nochmals die Beantragung der finanziellen Mittel für die Planung und die Herstellung eines Regenkanals bis zur Streckfußstraße in Auftrag gegeben. Mit der Umsetzung der Maßnahme ist in diesem Haushaltsjahr voraussichtlich nicht zu rechnen. Leider gibt es keine andere kurzfristige, technische Lösung, um Überflutung bzw. im Winter die Vereisung der Fahrbahn zu verhindern. Bis zum endgültigen Bau des Regenkanals muss daher immer wieder mit Sperrungen der Fahrbahn im Rahmen der Verkehrssicherung zu rechnen sein.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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