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Drucksache - VIII-0267
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Linienführung des Busses 350 an die tatsächlichen Bedarfe anpassen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 11. Sitzung am 29.11.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0267
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und bei der BVG dafür einzusetzen, dass die Linienführung des Busses der Linie 350 dahin gehend geändert wird, dass dieser wochentags bereits vor 07.00 Uhr die Fahrt über die Bahnhofstraße/Alt-Karow/Frundsbergstraße nimmt.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz als ÖPNV-Aufgabenträger mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt. Kurzfristig ist keine Veränderung der Betriebszeiten der Linie 350 in diesem Streckenabschnitt geplant. Die für die Linie 350 geplanten Mehrleistungen zum Dezember 2018 sollen auf dem nachfragestarken Streckenabschnitt zwischen dem S Karow und dem Hofzeichendamm realisiert werden. Mittelfristig ist jedoch, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Wohnbaupotentialflächen östlich von Alt-Karow, auch auf dem Streckenabschnitt zwischen S Karow und Alt-Karow ein attraktiveres Angebot mit längeren Betriebszeiten und dichteren Takten geplant. Der ÖPNV-Aufgabenträger wird mit der BVG prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine Angebotsausweitung im Sinne des BW-Antrags gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt realisiert werden kann. In der Begründung zum BVV-Beschluss wird auf die Erreichbarkeit des Grundschulstandorts in Alt-Karow verwiesen. Die Erreichbarkeit des Grundschulstandorts in Alt-Karow mit dem ÖPNV ist zu Schulzeiten durch die Linien 150 und 158 sichergestellt. Zur Linie 350 besteht eine Umsteigemöglichkeit an der Bucher Chaussee / Achillesstraße, so dass auch Fahrgäste mit einem Wohnort entlang der Linie 350 den Schulstandort vor 8 Uhr erreichen können.“ |
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
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