Drucksache - VIII-0260  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit in der Eberswalder Straße erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 9. BVV am 13.09.17
Antrag Fraktionen Bü 90/Grüne und SPD, 2. Ausfertigung, 9. BVV am 13.09.2017
Beschlussempfehlung VerkOrd 10. BVV am 18.10.17
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.06.2019


An die
Bezirksverordnetenversammlung


Drucksache-Nr.: VIII-0260

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verkehrssicherheit in der Eberswalder Straße erhöhen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0260

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit in der Eberswalder Straße sowohl im Rahmen der Baumaßnahmen als auch langfristig erhöht werden kann. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Sicherheit zugunsten von Radfahrer*innen und Fußnger*innen verstärkt an den Wochenenden oder bei erhöhtem Verkehrsaufkommen zwischen Eberswalder Straße und Mauerpark verbessert wird.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Eberswalder Straße ist Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und liegt gemäß § 4 (1) S.1 AZG, § 2 (4) ASOG Bln, i. V. m. [Nr. 35 ZustKatOrd] in der Zuständigkeit der Verkehrslenkung Berlin (VLB).

Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Streese mit Schreiben vom 03.04.2019 um Stellungnahme gebeten.

Die Stellungnahme des Staatssekretärs für Verkehr, Herrn Ingmar Streese, vom 22.05.2019 liegt vor und wird hiermit wörtlich wiedergegeben:

Mit diesem Schreiben baten Sie um Prüfung der Drucksache Nr. VIIl-0260 Ihrer BVV. Diese regt die Prüfung an, wie die Verkehrssicherheit in der Eberswalder Straße in Hö­he des Mauerparks insbesondere an den Wochenenden für zu Fuß Gehende und Rad-fahrende oder bei erhöhtem Verkehrsaufkommen sowohl im Rahmen der Baumaß­nahmen als auch langfristig erhöht werden kann.

Die Prüfung des Ansinnens durch die zuständige Verkehrslenkung Berlin (VLB) führte zu folgendem Ergebnis:

Seit Februar 2017 findet auf der Eberswalder Straße im Bereich der Schwedter Straße eine Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe zur Errichtung eines Stauraumkanals statt. Im Zuge der Bauarbeiten hat es zahlreiche Bauphasen und wechselnde Bauab­schnitte gegeben, die in ihrem Umfang maßgeblichen Einfluss auf alle am Verkehrsge­schehen Teilnehmenden hatten bzw. haben. Obwohl die VLB während aller Bauphasen ein besonderes Augenmerk auf eine sichere Fuß- und Radverkehrsführung hat, sind kleine Einschränkungen der Geh- und Radwege in ihrer Breite und Führung durch den fortwährenden Baufortschritt leider nicht vermeidbar. Verkehrssicherheitsdefizite sind jedoch daraus nicht entstanden. Insofern wird kein Erfordernis für eine temporäre ergänzende Anordnung im Zuge dieser Baumaßnahme gesehen, deren Ende inklusive der Wiederherstellung der ursprünglichen baulichen Gegebenheiten voraussichtlich Mitte 2019 erfolgt.

Dementsprechend werden dann für die zu Fuß Gehenden zum Queren der Eberswal-
der Straße in unmittelbarer Nähe zum Mauerpark wieder drei Optionen zur Verfügung
stehen: zwei Mittelinseln in Höhe der Einmündung Schwedter Straße sowie eine Fuß-gänger - Anforderungsanlage (FA-LZA) vor dem dortigen Polizeiabschnitt der Ebers­walder Straße.

Mittelinseln bieten den Vorteil, dass Querende sich erst einmal nur auf den Fahrzeug­verkehr aus einer Fahrtrichtung konzentrieren müssen: Sobald im fließenden Verkehr eine ausreichend große Lücke entsteht, kann diese zum Erreichen der Insel genutzt werden. Auf dieser geschützten Fläche haben die Querenden dann erneut die Möglichkeit auf eine entsprechende Lücke im Gegenverkehr zur Fortsetzung der Querung zu warten.

Durch die benachbarte Lichtzeichenanlage Bernauer Straße/Wolliner Straße und der zuvor genannten FA-LZA entstehen immer wieder Lücken in der Fahrzeugfolge, so dass das Queren der Fahrbahn im Zuge der Mittelinseln hinsichtlich evtl. auftretender Wartezeiten zusätzlich erleichtert wird.
Hinsichtlich des Erfordernisses einer ergänzenden dauerhaften verkehrsbehördlichen Maßnahme in der Eberswalder Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist auf­grund seit rund 27 Monaten laufenden Baumaßnahme keine aktuelle Prüfung möglich.

Gleichwohl wurde bereits vor dieser Baumaßnahme der Mauerpark insbesondere an den Wochenenden sowohl von zu Fuß Gehenden als auch von Radfahrenden stark frequentiert. Ebenso kam es auch wochentags regelmäßig zu einem erhöhten Ver­kehrsaufkommen. Insoweit hat sich die VLB bereits vor Februar 2017 mit der Thematik auseinandergesetzt und entsprechende verkehrsbehördliche Prüfungen durchgeführt. Der Verkehrsablauf stellte sich damals auch zu verkehrsintensiveren Zeiten als sicher und geordnet dar, ein Verkehrssicherheitsdefizit war nicht gegeben. Die mitunter an den Wochenenden auftretende besondere Verkehrssituation des zeitweise starken Querungsbedürfnisses wurde primär durch Anwendung des § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eigenverantwortlich durch die am Verkehr Teilnehmenden erfolgreich geregelt, d.h. durch Vorsicht und Rücksichtnahme bei der Teilnahme am Straßenverkehr, so dass im Ergebnis auch in diesem Zusammenhang kein Erfordernis für ergänzende dauerhafte straßenverkehrsbehördliche Anordnungen gesehen wurde.

Ungeachtet dessen besteht auch für Ihr Straßen- und Grünflächenamt die Option, bau­liche Änderungen in diesem Bereich der Eberswalder Straße zu prüfen, um die Ver­kehrssicherheit entsprechend den Vorstellungen Ihrer BW zu optimieren.“ Das Bezirksamt sieht hier gegenwärtig keinen primären Bedarf für bauliche Änderungen, wird die Situation aber weiter im Rahmen der Möglichkeiten beobachten.

Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

kein

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
Stellv. Bezirksbürgermeister
 


 


 

 

 
 

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