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Drucksache - VIII-0257
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
3. Zwischenbericht |
Verkehrssicherheit im Thule-Viertel |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0257
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, alle Kreuzungen im Thule-Viertel (begrenzt von der Wisbyer Straße, Schönhauser Allee/Berliner Straße, Elsa-Brändström-Straße und Prenzlauer Promenade) mit abmarkierten Gehwegvorstreckungen zu versehen und bei Bedarf diese Abmarkierungen durch Poller zu sichern.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In der 1. Kalenderwoche 2023 wurden die Planungen der markierten Gehwegvor-streckungen für den gesamten westlichen Teil des Thule-Viertels (westlich der Neumannstraße) fertiggestellt. Nach Prüfung der Örtlichkeiten wurden zur Vergrößerung der Sichtfelder, neben den markierten Aufstellflächen für zu Fuß Gehende, Fahrradabstellanlagen (nach Bedarf) oder Sperrflächen mit Pollern vorgesehen. Die Pläne der sechs in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßen des Wohngebietes (Elsa-Brändström-Straße,
Hallandstraße, Vinetastraße, Thulestraße, Eschengraben und Schonensche Straße) wurden an die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde übersandt. Insgesamt beinhalten die Pläne 27 Einzelstandorte (Knotenpunkte oder Fahrradabstellanlagen), welche nunmehr von der Straßenverkehrsbehörde geprüft und dann ggf. verkehrsrechtlich angeordnet werden müssten.
Aufgrund des noch ausstehenden Prüfprozesses seitens der Straßenverkehrsbehörde kann derzeitig noch kein Umsetzungstermin genannt werden. Sofern entsprechende angeordnete Verkehrszeichenpläne vorliegen, wird das Bezirksamt ein Konzept zur Finanzierung der Einzel- oder Gesamtmaßnahme entwickeln.
Die Planungen für den östlichen Teil des Thule-Viertels zwischen Neumannstraße und Prenzlauer Promenade werden sukzessive je nach Verfügbarkeit der personellen Kapazitäten in der Straßenplanung fortgeführt.
Sobald weitere Planungsschritte erfolgen, verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt und/oder Umsetzungen geplant sind, werden wir weiter berichten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
entfällt
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