Drucksache - VIII-0255  

 
 
Betreff: Benennung eines stellvertretenden bezirklichen Mitglieds der Trägerversammlung des JobCenters Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 9. BVV am 13.09.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Benennung eines stellvertretenden bezirklichen Mitglieds der Trägerversammlung des JobCenters Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgenden Beschluss gefasst:

I.Als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung des JobCenters Pankow wird der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung die Inhaberin folgender Funktion benannt:

Koordinationsstelle SGB II bei der für Jugend, Wirtschaft und Soziales zuständigen Bezirksstadträtin.

II.Das Bezirksamt stimmt der vorzeitigen Abberufung des Inhabers der Funktion der für Soziales zuständigen Amtsleitung zu.

Begründung

Das Bezirksamt beschloss am 06.12.2016 über die der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung zu benennenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Trägerversammlung des JobCenters Pankow. Mit Vorlage Nr. VIII-0049 wurde dieser Beschluss am 14.12.2016 der BVV zur Kenntnis gegeben.

Danach wurden die Inhaber/innen folgender Funktionen als ordentliche Mitglieder für die Trägerversammlung des JobCenters Pankow benannt:

odas für Jugend und Soziales und zuständige Bezirksamtsmitglied

odas für Schule und Gesundheit zuständige Bezirksamtsmitglied

Als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung wurden die Inhaber/innen folgender Funktionen benannt.

odie für Soziales zuständige Amtsleitung

odie für Jugend zuständige Amtsleitung

odie Leiterin des Steuerungsdienstes.

Die Erforderlichkeit der Benennung eines weiteren stellvertretenden Mitgliedes ergibt sich insbesondere aus der vorübergehenden Vakanz der für Soziales zuständigen Amtsleitung. Darüber hinaus ist es aus Gründen der Praktikabilität und Kontinuität sowie aus Erfahrungsgründen erforderlich, den kommunalen Stellvertreter/innenpool personell angemessen auszustatten. Die Inhaberin der neugeschaffenen Koordinationsstelle SGB II ist wegen ihres Aufgabengebietes ideal für die Wahrnehmung dieser Funktion geeignet.

Gleichfalls erteilt das Bezirksamt der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung wegen seines Ausscheidens die Zustimmung zur vorzeitigen Abberufung der für Soziales zuständigen Amtsleitung als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 

 
 

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