Bezirksamt Pankow von Berlin | 07.2017 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Erklärung des Einvernehmens zur dauerhaften Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben der der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie nach der Handwerks- und Gewerbeordnung durch den Bezirk Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt gemäß Artikel 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes das Einvernehmen zur dauerhaften Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben:
- der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben d und e sowie § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1 Buchstaben d und e des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
und
- der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 117 Abs. 1 Nr. 1 der Handwerksordnung sowie nach § 145 Abs. 1 Nr. 1 und § 146 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung, soweit entsprechende Ordnungswidrigkeiten von Betroffenen in mehr als einem Bezirk begangen wurden
durch den Bezirk Pankow von Berlin.
Begründung
Im Rahmen des Verwaltungsmodernisierungsprogramms „ServiceStadt Berlin 2016“ hatte eine Projektgruppe mit dem Ziel der „Optimierung der Verfolgung und Ahndung von Schwarzarbeit im Land Berlin“ unter der Leitung der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIntArbSoz) im Ergebnis ihrer Tätigkeit den Vorschlag unterbreitet, die Ahndung von mit Schwarzarbeit im Zusammenhang stehenden handwerks- und gewerberechtlichen Ordnungswidrigkeiten künftig aus Effizienzgründen bei einem Bezirksamt anzusiedeln.
Das Ordnungsamt Pankow erklärte zunächst seine Bereitschaft zur Übernahme dieser Tätigkeiten im Rahmen einer einjährigen Pilotphase. Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärte daraufhin durch Beschluss vom 09.06.2015 (VII-1263/2015) sein Einvernehmen, die Aufgaben regionalisiert durch den Bezirk Pankow für die Dauer eines Jahres wahrzunehmen.
Die Durchführung des Pilotversuches war im Vorfeld sowohl von den für die Belange der Berliner Ordnungsämter zuständigen Bezirksstadträten in ihrer gemeinsamen Gesprächsrunde zur koordinierten Weiterentwicklung der Ordnungsämter (Beschluss vom 28.03.2014) als auch vom Rat der Bürgermeister (Beschluss vom 26.02.2015, Beschluss-Nr.: R-566/2015) befürwortet worden.
Insgesamt erklärten 11 Bezirke ihr Einverständnis. Allein der Bezirk Reinickendorf hatte seine Zustimmung nicht erteilt. Dies führte dazu, dass das Bezirksamt durch Beschluss vom 01.03.2016 (VII-1540/2016) erneut sein Einvernehmen nunmehr in die für 11Bezirke regionalisierte Wahrnehmung der Aufgaben für die Dauer eines Jahres erteilte.
Der Senat erließ nachfolgend am 14.06.2016 die „Schwarzarbeitsbekämpfungs-Zuständigkeitsverordnung“ (Senatsbeschluss Nr. S-1230/2016, GVBl. Seite 411, vom 08.Juli 2016), welche am 01.09.2016 in Kraft trat und am 31.08.2017 endet. Sie gilt - wie vorab dargestellt - nicht für alle, sondern für 11 Bezirke mit der Ausnahme von Reinickendorf.
Angesichts des überaus vielversprechenden Verlaufs des Pilotversuchs hat die Senatsverwaltung für Finanzen die Befristung der beiden im Bezirk Pankow eingerichteten zusätzlichen Beschäftigungspositionen aufgehoben und die Finanzierung ab 01. September 2017 unter Berücksichtigung erzielter Einnahmen im Rahmen der Basiskorrektur gesichert. Ab 2018 ff. werden die beiden Stellen im Rahmen der Fortschreibung mit in den Personalplafond des Bezirks Pankow aufgenommen. Aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung der Schwarzarbeitsbekämpfung verzichtet die Senatsverwaltung für Finanzen hierbei auf eine finanzielle Beteiligung der Bezirke.
Auch der Bezirk Reinickendorf hat nunmehr gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vorab seine Zustimmung zum Vorhaben erteilt.
In Anbetracht dessen erklärte der Bezirk Pankow seine Bereitschaft, die o.g. Aufgaben auf Dauer für alle anderen Bezirke wahrzunehmen.
Ein Änderungsentwurf für die Verordnung über die Zuständigkeiten für einzelne Bezirksaufgaben (ZustVO Bezirksaufgaben) liegt seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vor und wird nach Erklärung des Einvernehmens durch das Bezirksamt Pankow und durch alle anderen Bezirke entsprechend auf den Weg gebracht
Durch die „Zentrale Bearbeitungsstelle für Ordungswidrigkeiten nach dem Schwarzarbeitsgesetz“ im Ordnungsamt Pankow von Berlin sollen mithin künftig dauerhaft folgende Vorgänge bearbeitet werden:
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben d und e sowie § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1 Buchstaben d und e des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
und - Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 117 Abs. 1 Nr. 1 der Handwerksordnung sowie nach § 145 Abs. 1 Nr. 1 und § 146 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung, soweit entsprechende Ordnungswidrigkeiten von Betroffenen in mehr als einem Bezirk begangen wurden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn stellv. Bezirksbürgermeister | Daniel Krüger Bezirksstadtrat für Umwelt und öffentliche Ordnung |
Anlage
Anlage zur Bezirksamtsvorlage VIII-0199/2017 vom 25.07.2017
Bezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung Bezirksstadtrat | Berlin 2017 Telefon: (intern: 9295) 90295-6300 Fax: 90295-6302 E-Mail: daniel.krueger@ba-pankow.berlin.de |
Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit und Soziales
Referat II B
Erklärung des Einvernehmens gemäß Artikel 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes
Das Bezirksamt Pankow von Berlinerklärte durch Beschluss in seiner Sitzung am 25.07.2017 gemäß Artikel 67 Absatz 5 Satz 2 der Verfassung von Berlin und § 3 Absatz 3 Satz 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes das Einvernehmen zur dauerhaften Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben:
- der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben d und e sowie § 8 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Nr. 1 Buchstaben d und e des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
und
- der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 117 Abs. 1 Nr. 1 der Handwerksordnung sowie nach § 145 Abs. 1 Nr. 1 und § 146 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b der Gewerbeordnung, soweit entsprechende Ordnungswidrigkeiten von Betroffenen in mehr als einem Bezirk begangen wurden
durch den Bezirk Pankow von Berlin.
gez. Daniel Krüger