Drucksache - VIII-0236  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2016 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
12.10.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 9. BVV am 13.09.17
VzB BA, 9. BVV am 13.09.17, Anlage 1
VzB BA, 9. BVV am 13.09.17, Anlage 2
Beschlussempfehlung FinPersIm 11. BVV am 29.11.17

Siehe Anlage


Begründung Finanzen, Personal und Immobilien:

Der Ausschuss ist von der Sinnhaftigkeit der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Bezirksamts überzeugt. Der Hauptanteil der Kosten ist durch zwei Punkte zustande gekommen. Zum einen die Sanierung der Schule in der Lessingstraße, die schneller als geplant vorangekommen ist. Zum andern die Anmietung des Gebäudes in der Fröbelstraße 17 zum Zeitpunkt der Aufstellung des DHH 16/17 war der Verkauf des Geländes an die BIM noch nicht vollzogen.

 

Ursprungstext Bezirksamt:

Bezirksamt Pankow von Berlin

.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Nachweis der im Haushaltsjahr 2016 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die im Haushaltsjahr 2016 zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.719.065,83 € sowie außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 484.812,79 € werden genehmigt:

Über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen wurden 2016 nicht zugelassen.

Begründung

Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben insbesondere zur Weiterführung bzw. Fertigstellung geplanter Baumaßnahmen sowie zum titelkonkreten Nachweis von Ausgaben im Rahmen der Haushaltswirtschaft mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.203.878,62 € zugelassen werden.

Das Bezirksamt bittet die BVV, Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

§ 37 LHO, § 36 Abs. 2 b i.V.m. Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2016 und damit auf den Haushaltsplan 2018

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine Auswirkungen

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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