Bezirksamt Pankow von Berlin | .2017 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr. |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die Großwohnsiedlung „Greifswalder Straße“
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Ergebnisbericht zum ISEK für die Großwohnsiedlung „Greifswalder Straße“ wird zur Kenntnis genommen.
- Das Stadtentwicklungsamt wird mit der Umsetzung beauftragt.
Begründung
Das Gebiet der Großwohnsiedlung „Greifswalder Straße“ im Bezirk Pankow wurde in den dargestellten Grenzen bereits am 20.08.2002 durch Senatsbeschluss als Förderkulisse Stadtumbau-Ost festgelegt. Die Aktivierung des Gebietes als Fördergebiet geschieht vor dem Hintergrund der wachsenden Metropole, die einen Stadtumbau in der Wechselwirkung der Erneuerung bestehender Wohngebiete und einem forcierten Wohnungsneubau im unmittelbaren Umfeld betreibt. Um den Einsatz von Städtebaufördermitteln in dem Gebiet zu ermöglichen, wurde die Erarbeitung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlich.
Mit der Beauftragung des Büros „die raumplaner“ am 19.04.2016 wurde die Erarbeitung des ISEK eingeleitet. Mit der Vorlage des Abschlussberichts in der Fassung vom 14.06.2017 liegt nunmehr eine Darstellung der Ergebnisse auf der Grundlage eines Zielsystems vor, das die strategischen Entwicklungsziele und Handlungsfelder benennt und daraus konkrete Maßnahmen ableitet, die in weiteren Schritten umzusetzen sind.
Als besondere Schwerpunkte haben sich die Aufwertung von übergeordneten Grün- und Freiräumen, Spiel- und Bewegungsflächen sowie die Stärkung und bauliche Erneuerung des Stadtteilzentrums an der Greifswalder Straße und der Bildungs- und Sozialeinrichtungen im Gebiet herausgestellt. Im Fokus werden außerdem die Vorbereitung flexibler Wohnkonzepte sowie die Schaffung generationsübergreifender und zielgruppenspezifischer Angebote und Treffpunkte stehen.
Da die bisherige städtebauliche Planung für ein Wohnungsneubauvorhaben beiderseits der Michelangelostraße mittels eines Dialogverfahrens nochmal auf den Prüfstand kommt, werden die exakten Infrastrukturbedarfe, die sich daraus ergeben und Auswirkungen auf das gesamte Gebiet haben, noch zu ermitteln sein. Diese sind dann bei der Vorbereitung und Umsetzung von Fördermaßnahmen entsprechend zu berücksichtigen.
Der gesamte Planungsprozess wurde durch eine umfangreiche Öffentlichkeits- und Beteiligungsarbeit begleitet. Neben der kontinuierlichen Berichterstattung im Internet (meinberlin.de und Homepage des Bezirks) hatten die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebiets im Rahmen zahlreicher Öffentlichkeitsveranstaltungen in Form von Foren und Werkstätten die Möglichkeit, sich aktiv in die inhaltliche Erarbeitung des ISEK einzubringen. Die Eckpunkte des ISEK wurden mit ausgewählten Bürgervertretern und Vertretern der Fachabteilungen des Bezirks gemeinsam erarbeitet.
Bürger und Bewohner des Gebiets wurden im Zuge einer öffentlichen Schlussveranstaltung am 30.05.2017 über die erreichten Ergebnisse informiert. Die Fachabteilungen des Bezirks, deren Aufgaben als Träger öffentlicher Belange durch die Planungen berührt werden, wurden auf der Grundlage eines Zwischenberichts und des vorläufigen Abschlussberichts jeweils um eine Stellungnahme gebeten. Die Hinweise und Ergänzungen sind in den Abschlussbericht eingeflossen.
Zur Umsetzung der aufgeführten Einzelmaßnahmen ist mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der Einsatz von Fördermitteln abzustimmen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau.
Zur Unterstützung des Stadtentwicklungsamtes bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen wird ein externes Büro als Gebietsbeauftragter eingesetzt.
Der vollständige Bericht zum ISEK wird nach erfolgtem BA-Beschluss auf der Homepage der Abteilung Stadtentwicklung eingestellt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Zur Finanzierung der Einzelmaßnahmen ist der Einsatz von Fördermitteln aus dem Programm Stadtumbau vorgesehen.
Für den Gebietsbeauftragten hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Bereitstellung entsprechender Mittel zugesagt.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeisters | Vollrad Kuhn Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste |
Anlage
Ergebnisbericht ISEK für die Großwohnsiedlung „Greifswalder Straße“