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Drucksache - VIII-0217
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0217 – „Das Bezirksamt wird ersucht, für das weitere Verfahren unveränderliche Rahmenbedingungen, wie die Verlagerung der Michelangelostraße, die Integration einer Straßenbahn und barrierefreie Querungen zu benennen und zugleich für die veränderlichen Bestandteile einen Anforderungskatalog zu ermitteln und diesen mit den beteiligten Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und der BVV abzustimmen. Die Rahmenbedingungen und Anforderungen, sollen aus den im ISEK »Greifswalder Straße« formulierten Leitbildern und Zielen, den vorliegenden fachlichen Untersuchungsergebnissen, zur Errichtung zusätzlicher Wohnbebauung an der Michelangelostraße und den Ergebnissen des demnächst stattfindenden Werkstattverfahrens abgeleitet werden. Auf Basis dieser Rahmenbedingungen soll anschließend, in einem kooperativen Prozess, ein qualifizierter und mit der Bürgerschaft abgestimmter, städtebaulicher Entwurf erarbeitet werden. Dafür ist der vorhandene städtebauliche Entwurf eine Arbeitsgrundlage. Gegebenenfalls können weitere Entwürfe, auch aus der Bürgerschaft, in das Verfahren eingebracht werden, wenn sie den Rahmenvorgaben und Anforderungen entsprechen. Ziel dieses Vorgehens ist es, die Anliegen und Bedarfe der Bürgerschaft aus der Umgebung der Michelangelostraße, bei den Planungen stärker berücksichtigen zu können. Dafür ist auch zu prüfen, ob das Werkstattverfahren durch einen regelmäßigen Austausch zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik begleitet werden soll.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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