Drucksache - VIII-0215  

 
 
Betreff: Planungsrahmen am ehemaligen Güterbahnhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, Bü90/Grüne, SPD, 8 BVV am 28.06.2017
VzK§13 BezVG BA, ZB 10. BVV am 18.10.17
VzK§13BezVG, ZB 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVG BA, ZB 22. BVV am 20.02.19
VzK§13BezVG BA, ZB 25. BVV am 14.08.19
VzK §13 BezVG BA, SB 28. BVV am 04.12.2019

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-0215

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Planungsrahmen am ehemaligen Güterbahnhof

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0215 –

„Das Bezirksamt wird ersucht, folgenden Rahmen zur Grundlage seiner Planungen zu machen:

Auf Flächen im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße werden Erfordernisse sowohl in den Bereichen öffentliche Infrastruktur und Grünflächen, als auch im Bereich Wohnungsbau miteinander verbunden umgesetzt:

Der Schulcampus wird umgesetzt. Eine sinnvolle Durchwegung des gesamten Gebietes zwischen der Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße für Fußgänger und Radfahrer wird sichergestellt.

Auf Teilen der öffentlichen Flächen werden in einem partizipativen Planungsprozess Wohnungen mit einer Bruttogeschossfläche von maximal 9.750 m² errichtet. Die Bebauung soll blockrandbildend der Greifswalder Straße folgen und sich in der Lilli-Henoch-Straße – ebenfalls blockrandbildend – rücksichtsvoll in die Wohnqualität der Bestandsbebauung einfügen. Die Oberkante dieser Bebauung soll die Höhe der Bestandsbebauung südlich der Lilli-Henoch-Straße nicht überschreiten.

Bei der Planung des gesamten Areals ist die Schaffung eines Grünzugs in funktional angemessener Breite bis zur Greifswalder Straße sicherzustellen.“ –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Rahmenbedingungen zur Beschlussfassung VIII-0215 haben sich mittlerweile grundlegend geändert. Mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt vom 21.6.2019 (69.Jahrgang Nr. 26) ist der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans 3-61 Diesterwegstraße/Lilli-Henoch-Straße wirksam. Angestrebt wird eine überwiegende Schulnutzung im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs.

Das Stadtentwicklungsamt lässt derzeit eine Machbarkeitsstudie erstellen, welche eine Schulbebauung im Bereich zwischen Greifswalder Straße, Danziger Straße, Prenzlauer Allee und S-Bahnring prüft, mit dem Fokus auf dem Bereich Lilly-Henoch-Straße und die benachbarten Güterbahnhofsflächen. Diese Flächen sind im Bebauungsplan 3-61 für Schulnutzung angedacht. Inwiefern ggf. Wohn- oder Gewerbenutzung in dem Bereich verortet werden können, wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie untersucht.

Das Bezirksamt stellt daher die Berichterstattung zur Drucksache VIII-0215 aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen mit diesem Schlussbericht ein.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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