Drucksache - VIII-0207  

 
 
Betreff: Weiterführung des Pilotprojekts zur Schwarzarbeitsbekämpfung nach dem 1. September 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
14.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 8. BVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Berliner Senat um die Verstetigung des erfolgreichen Pilotprojekts zur Schwarzarbeitsbekämpfung durch den Bezirk Pankow und um die dafür erforderlichen personellen und sächlichen Mittel zu bemühen. 

 

 


Begründung:

Vom 1. September 2016 bis 31. August 2017 wurde ein berlinweites Pilotprojekt zur Ahndung der mit Schwarzarbeit in Zusammenhang stehenden handwerks- und gewerberechtlichen Ordnungswidrigkeiten durchgeführt. Es wurde von den Beteiligten, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, dem Hauptzollamt, dem Landeskriminalamt, der Handwerkskammer Berlin und den Mitarbeitern des Ordnungsamtes Pankow schon jetzt als erfolgreich bewertet. So konnten im Zeitraum bis April 2017 bereits 109 Vorgänge rund um das Thema Schwarzarbeit bearbeitet werden (siehe Antwort KA-0092/VIII). 

Da Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Scheinselbständigkeit zu Wettbewerbsverzerrungen für Betriebe und zu Lohn- und Sozialdumping für Arbeitnehmer führen und dem Staat zusätzlich Staat Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entzogen werden, sollte das Pilotprojekt verstetigt werden. Um das Fallaufkommen zu bewältigen, müssen die erforderlichen personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dazu möge sich das Bezirksamt beim Senat für die Bewilligung zweier zusätzlicher Dienstkräfte (zusätzlich zu den zwei senatsseitig finanzierten Beschäftigtenpositionen) und entsprechender sächlicher Mittel einsetzen.

 

 
 

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