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Drucksache - VIII-0206
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Anordnungspraxis von Umleitungen für Radwege in Übergeordneten Straßen
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0206
“Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) mit Nachdruck darauf zu dringen, die Praxis der Anordnung von baustellenbedingten Umleitungen von Radwegen im Übergeordneten Hauptstraßen dahingehend zu ändern, dass diese Umleitung grundsätzlich auf die Fahrbahn erfolgt. Die Ausweisung der Umleitung auf dem Fußweg und die temporäre Anordnung gemeinsamer Rad- und Fußwege sollen künftig unterbleiben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Durch den Staatssekretär, Herrn Jens- Holger Kirchner, wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt mit Schreiben vom 17.11.2017 wie folgt geantwortet: “Die VLB erteilt verkehrsrechtliche Anordnungen zur Sicherung von Arbeitsstellen stets im Rahmen der geltenden Vorschriften; insbesondere sind hier die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) zu nennen. Bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen findet eine Vielzahl von Kriterien Berücksichtigung. Es handelt sich stets um Einzelfallbetrachtungen. Die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Belange im Interesse eines sicheren und geordneten Verkehrsablaufes. Eine Führung des Radverkehrs während Baustellensituationen pauschal auf der Fahrbahn kann deshalb auch nicht in Aussicht gestellt werden. Unabhängig davon werden wir künftig wesentlich intensiver -auch im Hinblick auf das neue Radgesetz- die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen mit dem Ziel einer höheren Verkehrssicherheit für Radfahrende prüfen und umsetzen.“ Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Daniel Krüger |
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