Drucksache - VIII-0206  

 
 
Betreff: Anordnungspraxis von Umleitungen für Radwege in Übergeordneten Straßen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 8 BVV am 28.06.2017
Antrag Linksfraktion und SPD-Fraktion, 2. Ausfertigung, 8 BVV am 28.06.2017
Antrag Linksfraktion, Fraktion SPD, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ausfertigung nach Beschlussfassung, 8 BVV am 28.06.2017
VzK§13 BA, ZB 9. BVV am 13.09.17
Berichtspflicht BA November 2017
VzK§13BezVG BA, SB 12. BVV am 17.01.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.12.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0206/2017

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Anordnungspraxis von Umleitungen für Radwege in Übergeordneten Straßen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0206

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB) mit Nachdruck darauf zu dringen, die Praxis der Anordnung von baustellenbedingten Umleitungen von Radwegen im Übergeordneten Hauptstraßen dahingehend zu ändern, dass diese Umleitung grundsätzlich auf die Fahrbahn erfolgt. Die Ausweisung der Umleitung auf dem Fußweg und die temporäre Anordnung gemeinsamer Rad- und Fußwege sollen künftig unterbleiben.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Durch den Staatssekretär, Herrn Jens- Holger Kirchner, wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt mit Schreiben vom 17.11.2017 wie folgt geantwortet:

Die VLB erteilt verkehrsrechtliche Anordnungen zur Sicherung von Arbeitsstellen stets im Rahmen der geltenden Vorschriften; insbesondere sind hier die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) zu nennen. Bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen findet eine Vielzahl von Kriterien Berücksichtigung. Es handelt sich stets um Einzelfallbetrachtungen. Die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung aller verkehrlichen Belange im Interesse eines sicheren und geordneten Verkehrsablaufes. Eine Führung des Radverkehrs während Baustellensituationen pauschal auf der Fahrbahn kann deshalb auch nicht in Aussicht gestellt werden. Unabhängig davon werden wir künftig wesentlich intensiver -auch im Hinblick auf das neue Radgesetz- die straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen mit dem Ziel einer höheren Verkehrssicherheit r Radfahrende prüfen und umsetzen.“

Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 

 

 
 

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