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Drucksache - VIII-0177
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Freie Kulturszene Pankows stärken – den "Pankower Wettbewerb zur strukturellen Stärkung der freien Kulturszene" ausloben
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Tagung der BVV am 17.01.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VIII-0177
„Das Bezirksamt wird ersucht, Mittel des Bezirkskulturfonds in Höhe von bis zu 30 T€ jährlich ab dem 1.1.2018 zur strukturellen Stärkung der freien Kulturszene in Pankow einzusetzen.
Die Mittel sollen dazu dienen, Akteuren der freien Kulturszene bei konkreten Einzelmaßnahmen zur strukturellen Stärkung ihrer Kultureinrichtung/Spielstätte einen Zuschuss zu gewähren. Bei den Maßnahmen kann es sich beispielsweise um Investitionen in die technische Ausstattung oder sonstige Infrastruktur handeln.
Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, dem Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften ein Modell eines weitgehend unkomplizierten und transparenten Vergabeverfahrens vorzuschlagen. Die bewilligten Förderungen sind dem Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften zur Kenntnis zu geben.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Jahr 2018 bot der Fachbereich Kunst und Kultur erstmalig und parallel zur Ausschreibung der bezirklichen Kunst- und Kulturförderung ein Bewerbungsverfahren für die Infrastrukturförderung der Freien Kunst- und Kulturszene im Bezirk Pankow an.
Das neue Förderinstrument soll
- zu einer Verbesserung im Betriebsablauf / der Arbeitsbedingungen beitragen,
- eine Weiterqualifizierung der Akteur*innen unterstützen,
- die Attraktivität des Ortes / des Angebotes für das Publikum erhöhen,
- die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern.
Antragsberechtigt sind einzelne Einrichtungen in freier Trägerschaft, die keine Spielstättenförderung erhalten und ihren Sitz im Bezirk Pankow haben. ZuwendungsempfängerInnen können natürliche und juristische Personen sein.
Es sollen im Besonderen Neuanschaffungen ermöglicht werden, die nicht über Projektmittel finanzierbar sind. Ausgeschlossen ist die Unterstützung baulicher Sanierungsmaßnahmen. Übernommen werden können auch Teilbeträge, wenn die Investitionskosten die Fördersumme übersteigen und gewährleistet wird, dass die restliche Summe durch Eigenmittel/Drittmittel aufgebracht werden kann.
Pro Einrichtung und Jahr kann ein Antrag eingereicht werden. Bei einer Gesamtfördersumme von 30.000,00 € können für technische und bewegliche Ausstattungen Mittel ab 500,00 € bis maximal 7.500,00 € pro Antrag/pro Jahr bewilligt werden. Qualifizierungen können bis 500,00 € pro Einrichtung/pro Jahr unterstützt werden. Über die Anträge der Infrastruktur entscheidet die Jury der bezirklichen Projektförderung. Grundsätzlich ist die Höhe und Zusammensetzung der jeweiligen Fördersumme abhängig von der Gesamtantragslage und der zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel im betreffenden Haushaltsjahr.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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