Drucksache - VIII-0156  

 
 
Betreff: Blankensteinpark den veränderten Nutzungsbedingungen anpassen – Nutzungskonflikte beenden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
16.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 6 BVV am 5.4.17
2. Ausfertigung Antrag SPD, Linke, CDU FDP 6. BVV
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrü, 8 BVV am 28.06.2017
VzK§13BezVG BA, SB 24. BVV am 15.05.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0156

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Blankensteinpark den veränderten Nutzungsbedingungen anpassen - Nutzungskonflikte beenden

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 8. Sitzung am 28.06.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0156

Das Bezirksamt wird ersucht, ein Konzept zur weiteren Entwicklung des Blankensteinparks auf dem Gebiet des ehemaligen Schlachthofes zu erstellen, um diesen den gestiegenen und veränderten Nutzungsbedingungen anzupassen.
Namentlich sind hierbei als Rahmenvorgaben zu berücksichtigen:

  • eine geeignete(re) Wegeführung,
  • die Ausweisung abgetrennter Nutzungsbereiche für Hundeauslauf, Sport und Kin
    der
  • eine verbesserte Müllvermeidung/-entsorgung, insbesondere durch Aufstellung
    geeigneter Abfallbehälter (vgl. Drs. VII-1004). 

Die Anwohner sind in die Konzepterstellung einzubinden und zu informieren, sowie an der Ergebnisauswertung zu beteiligen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Beschlussempfehlung kann derzeit nicht bzw. nur teilweise umgesetzt werden, da eine haushaltsrechtliche Voraussetzung dazu nicht besteht. Die aufgeführten Maßnahmen stellen eine Umplanung der bestehenden Grünanlage dar, die als Investitionsmaßnahme anzumelden und zu bestätigen ist. Eine entsprechende Anmeldung konnte im Rahmen der vorgegebenen Investitionsmittel in der Haushaltsplanung des Bezirkes 2019-2023 nicht dargestellt werden. Eine Anmeldung ist aufgrund der Vielzahl von dringend notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen für Spielplätze und öffentliche Grünflächen derzeit nicht absehbar und wahrscheinlich.

Dem Bezirksamt stehen außerhalb der bezirklichen Investitionsplanung weder zusätzliche Ressourcen für eine fachliche Konzepterstellung durch eigene Mitarbeiter noch Sondermittel zur Umsetzung etwaiger Maßnahmen zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Grünunterhaltung können die bestehenden Defizite der 2005 nur zu etwa 50 % umgesetzten ursprünglich von der Senatsverwaltung veranlassten Planungskonzeption nicht kompensiert werden. Für eine Verbesserung des Vegetationsbestandes wurde eine Bodenuntersuchung durchgeführt, um für ggf. zukünftige Planungen erforderliche Bodenverbesserungsmaßnahmen durchführen zu können. Insbesondere soll im ersten Schritt der Baumbestand ergänzt bzw. ersetzt werden, da die aus der Entstehungszeit gepflanzten Bäume kaum gewachsen, vorzeitig vergreist und durch Vandalismus (Hundeverbiss) sehr stark beschädigt worden sind. Diese Bäume sind größtenteils nicht mehr entwicklungsfähig oder abgängig und sollen kurz- bis mittelfristig durch eine klimaangepasste Baumpflanzung ersetzt werden. Eine Finanzierungsgrundlage besteht bisher noch nicht.


Der Blankensteinpark wurde als Pilotfläche für eine Reinigung von öffentlichen Grünflächen durch die Berliner Straßenreinigung (BSR) bestätigt und wird seit Mitte 2018 durch die BSR gereinigt. Es wurden alle Abfallbehältnisse ausgetauscht und zusätzliche aufgestellt. Alle Abfallbehälter sind nun auf das BSR-einheitliche System umgestellt, d. h. orangefarbene Straßenabfallbehälter aus Kunststoff. Damit ist die von der BVV gewünschte Verbesserung erreicht.

Sollte es hierzu weitere Anregungen der Anwohner geben, werden diese auch im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt.

 

Eine Kooperationsvereinbarung mit der örtlichen Bürgerinitiative Blankensteinpark ist in Abstimmung und wird vsl. im 2. Quartal 2019 abgeschlossen. Das Bürgerengagement der seit mehreren Jahren aktiven Bürgerinitiative wird durch das Straßen- und Grünflächenamt logistisch wie auch durch Ehrenamtsmittel unterstützt, z. B. eine Initiative zum Aufstellen und Unterhalten von Hundetütenspendern und Pflanzung von Obststräuchern.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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