Drucksache - VIII-0123  

 
 
Betreff: Sanierung des Bezirksamts-Geländes Fröbelstraße 17 ökologisch gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion 5.BVV am 1.3.17
Dringlichkeitsantrag Linksfraktion und Bü90/Grüne 5.BVV - 2.Ausfertigung
§13 VzK BA Schlussbericht, 7.BVV am 17.5.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0123

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sanierung des Bezirksamts-Geländes Fröbelstraße 17 ökologisch gestalten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0123

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der BIM dafür einzusetzen, dass bei der Sanierung der Gebäude und Außenflächen stadt-ökologisch nachhaltig vorgegangen wird. Dabei ist insbesondere darauf hinzuwirken, daß die willkürliche Zerstörung von Fassadenbegrünungen sofort unterbunden wird.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die BIM als neuem Eigentümer auf den Erhalt und die Pflege des noch vorhandenen Bestandes an Fassadengrün mittels der Unteren Denkmalschutz- und der Unteren Umweltbehörde zu verpflichten. Die angerichteten Schäden sind durch Neupflanzungen am Ort auszugleichen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Baumanagement der BIM GmbH hat dem Bezirksamt Pankow auf Nachfrage folgendes dazu mitgeteilt:

„In der Fröbelstraße 17 sind im Untergeschoss Haus 6 Umkleide- und Sanitärräume für das Ordnungsamt, des Weiteren Archivräume geplant. Bevor die Baumaßnahmen im UG beginnen muss es von außen abgedichtet werden. Die Arbeiten sollen im Sommer 2017 ausgeführt werden. Dafür sind Aufgrabungen und Ausschachtungen nötig, die eine Entfernung der Fassadenbegrünung an dieser Stelle unumgänglich machen. Es handelt sich um keine "willkürliche Zerstörung". Für weitere Gebäude sind derzeit keine Baumaßnahmen geplant, die die Entfernung der Fassadenbegrünung erforderlich machen.

Es wurde ein Baum gefällt und eine Ersatzpflanzung ist bisher nicht vorgesehen. Auch eine Ersatzpflanzung der Fassadenbegrünung nach Abschluss der Baumaßnahme ist nicht vorgesehen, da Fassadenbegrünungen an den denkmalgeschützten Klinkerbauten generell bedenklich sind und nicht förderlich für die Bausubstanz.“

r die Fällung des Baumes wurde die entsprechende Genehmigung eingeholt. Die Entfernung von Fassadengrün ist nicht genehmigungspflichtig. Die BIM bedauert die Maßnahme und begründet sie mit baulicher Notwendigkeit. Ein Erhalten des Fassadenbewuchses war nicht möglich.

Das Bezirksamt wird die BIM darum bitten, zu prüfen, ob nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen dennoch eine Neuanpflanzung vorgenommen werden kann. Eine Verpflichtung des Eigentümers dazu besteht jedoch nicht.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
stellv. Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 
 

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