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Drucksache - VIII-0123
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Sanierung des Bezirksamts-Geländes Fröbelstraße 17 ökologisch gestalten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0123
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der BIM dafür einzusetzen, dass bei der Sanierung der Gebäude und Außenflächen stadt-ökologisch nachhaltig vorgegangen wird. Dabei ist insbesondere darauf hinzuwirken, daß die willkürliche Zerstörung von Fassadenbegrünungen sofort unterbunden wird.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die BIM als neuem Eigentümer auf den Erhalt und die Pflege des – noch – vorhandenen Bestandes an Fassadengrün mittels der Unteren Denkmalschutz- und der Unteren Umweltbehörde zu verpflichten. Die angerichteten Schäden sind durch Neupflanzungen am Ort auszugleichen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Baumanagement der BIM GmbH hat dem Bezirksamt Pankow auf Nachfrage folgendes dazu mitgeteilt: „In der Fröbelstraße 17 sind im Untergeschoss Haus 6 Umkleide- und Sanitärräume für das Ordnungsamt, des Weiteren Archivräume geplant. Bevor die Baumaßnahmen im UG beginnen muss es von außen abgedichtet werden. Die Arbeiten sollen im Sommer 2017 ausgeführt werden. Dafür sind Aufgrabungen und Ausschachtungen nötig, die eine Entfernung der Fassadenbegrünung an dieser Stelle unumgänglich machen. Es handelt sich um keine "willkürliche Zerstörung". Für weitere Gebäude sind derzeit keine Baumaßnahmen geplant, die die Entfernung der Fassadenbegrünung erforderlich machen. Es wurde ein Baum gefällt und eine Ersatzpflanzung ist bisher nicht vorgesehen. Auch eine Ersatzpflanzung der Fassadenbegrünung nach Abschluss der Baumaßnahme ist nicht vorgesehen, da Fassadenbegrünungen an den denkmalgeschützten Klinkerbauten generell bedenklich sind und nicht förderlich für die Bausubstanz.“ Für die Fällung des Baumes wurde die entsprechende Genehmigung eingeholt. Die Entfernung von Fassadengrün ist nicht genehmigungspflichtig. Die BIM bedauert die Maßnahme und begründet sie mit baulicher Notwendigkeit. Ein Erhalten des Fassadenbewuchses war nicht möglich. Das Bezirksamt wird die BIM darum bitten, zu prüfen, ob nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen dennoch eine Neuanpflanzung vorgenommen werden kann. Eine Verpflichtung des Eigentümers dazu besteht jedoch nicht. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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