Drucksache - VIII-0112  

 
 
Betreff: Welt-Down-Syndrom-Tag am 21.3.: Es ist normal verschieden zu sein!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 5 BVV am 01.03.2017
Berichtspflicht BA Oktober 2019
Antrag Linksfraktion, SPD, 5.BVV am 1.3.17 - 2.Ausfertigung
Antrag Linksfraktion, SPD, Bü90/Grüne 5.BVV - 3.Ausfertigung
VzK 13 BezVG ZB Bezirksamt, 22 BVV am 20.2.19
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, SB 40. BVV am 24.03.2021

Siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

16.03.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0112

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Welt-Down-Syndrom-Tag am 21.3.: Es ist normal verschieden zu sein!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0112

Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter und öffentlichkeitswirksamer Art und Weise ab dem Jahr 2017 anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages, dem 21. März, im Bezirk Pankow

1. auf den Welt-Down-Syndrom-Tag eines jeden Jahres hinzuweisen;

2. ansslich des Welt-Down-Syndrom-Tages durch gezielte Aktivitäten im Bezirk zur Akzeptanz und Wertschätzung von Menschen mit Trisomie 21 beizutragen.

Darüber hinaus wird ersucht zu prüfen, welche gezielten Bemühungen zu unternehmen sind, die Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Menschen mit Down-Syndrom im Bezirk zu verbessern.

In die Umsetzung dieses Beschlusses sollte die Expertise des Deutschen Down-Syndrom-Infocenter e.V. einbezogen werden.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Im letzten Zwischenbericht wurde auf das im Zusammenwirken mit dem Verein Pfeffersport e.V. durchgeführte offene und kostenfreie Sportangebot am Nachmittag des 21. März hingewiesen. Neben der zentralen Veranstaltung der Lebenshilfe Berlin war der Bezirk Pankow der einzige Bezirk mit einem Angebot zum Welt-Down-Syndrom-Tag. 2020 fiel eine Veranstaltung den Corona-Bedingungen zum Opfer; gleiches gilt für dieses Jahr.

 

In allen Jahren war der Bezirk mangels Kapazitäten und finanzieller Mittel nur in der Lage, sich an Angebote anderer sozusagen „dranzuhängen“ eben die Kooperation mit dem Verein Pfeffersport und Informationshinweis auf die Veranstaltung der Lebenshilfe.

 

Eine Änderung dieser Sachlage ist nicht erkennbar. Deshalb ist in realistischer Einschätzung der Möglichkeiten der Bezirksverwaltung beabsichtigt den Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März aufgehen zu lassen in eine Abfolge jährlicher bezirklicher Aktionstage welche unterschiedliche Ausprägungen von Behinderung in den Mittelpunkt stellen:

 

1. Angebot rund um den Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März eines Jahres für die kognitive Beeinträchtigung.

2. Angebot im September eines Jahres in der Woche des Hörens.

3. Angebot im Oktober eines Jahres in der Woche des Sehens, die jährlich durch den DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.) organisiert wird.

4. Angebot rund um den 3. Dezember (Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung) mit dem Schwerpunkt klassischer Mobilitätseinschränkungen (welche also nicht durch Sinnesbeeinträchtigungen bedingt sind). Der in Berlin beliebte 5. Mai (Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung) wird aus Konkurrenzgründen bewußt nicht gewählt.

5. Die psychische Beeinträchtigung wird bereits seit über 10 Jahren traditionell in der Berliner Woche der seelischen Gesundheit rund um den 10. Oktober eines Jahres thematisiert.

 

Die Realisierung wird wie folgt als machbar im Sinne einer Umsetzung ohne zusätzliche finanzielle Mittel und personelle Kapazitäten eingeschätzt:

 

Zu 1. Beispielhaft organisiert das Schulamt im März 2022 ein Forum für betroffene Eltern, auf dem ein oder mehrere über Schulleitungen in Verbindung mit den schulischen GEV'S (Gesamt-Elternvertreter-Versammlungen) ermittelte Problemlagen behandelt werden.

Zu 2. Beispielhaft ermittelt der Seniorenservice Informationsbedarfe über die Begegnungsstätten und Sozialkommissionen (einschlägige Gruppen sind vorhanden), welche im September d.J. z.B. in einer gemeinsam mit dem HörBIZ Berlin (Hörberatungs- und Informationszentrum) durchgeführten Veranstaltung behandelt werden können.

Zu 3. Der Behindertenbeauftragte schätzt es als machbar ein, in diesem Jahr ein Angebot in Kooperation mit dem DBSV im Bezirk umzusetzen. Auch die bereits mehrfach gemeinsam durchgeführten Fachinformationsveranstaltungen mit dem ABSV Berlin (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin) für interessierte Pankower können wiederaufleben wenn die Umstände es zulassen.

Zu 4. Hier wird gemeinsam mit dem Behindertenbeirat des Bezirkes eine Konkretisierung für dieses Jahr erfolgen selbst unter widrigen Umständen wird ein klassisches Angebot, wie eine Berollung, immer machbar sein.

Zu 5. r bezirkliche Veranstaltungen und Beiträge im Rahmen der Woche der seelischen Gesundheit liegt die Zuständigkeit bei der Psychiatriekoordination.

 

 

Wir bitten, die Drucksache aufgrund der neuen Planungen als erledigt anzusehen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

glicherweise kleinere Umschichtungen bei den vorhandenen Mitteln

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Erhöhung der informativen Angebote für Menschen mit Behinderung und deren Familien

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-       Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-       Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-       Energieverbrauch

-       Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-       Hausmüllaufkommen

-       Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-       Verringerung des Individual-verkehrs

-       Anteil verkehrsberuhigter

-       Zonen

-       Busspuren

-       Straßenbahnvorrangschaltungen

-       Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-       Schadstoffe

-       rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.         Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1.         Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.         Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.         Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.         Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.         wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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