Drucksache - VIII-0112
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Welt-Down-Syndrom-Tag am 21.3.: Es ist normal verschieden zu sein! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0112
„Das Bezirksamt wird ersucht, in geeigneter und öffentlichkeitswirksamer Art und Weise ab dem Jahr 2017 anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages, dem 21. März, im Bezirk Pankow
1. auf den Welt-Down-Syndrom-Tag eines jeden Jahres hinzuweisen;
2. anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages durch gezielte Aktivitäten im Bezirk zur Akzeptanz und Wertschätzung von Menschen mit Trisomie 21 beizutragen.
Darüber hinaus wird ersucht zu prüfen, welche gezielten Bemühungen zu unternehmen sind, die Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Menschen mit Down-Syndrom im Bezirk zu verbessern.
In die Umsetzung dieses Beschlusses sollte die Expertise des Deutschen Down-Syndrom-Infocenter e.V. einbezogen werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat wie im Vorjahr rechtzeitig mit einer Pressemitteilung auf den Tag aufmerksam gemacht.
Die im 1. Zwischenbericht genannte Idee eines sportlichen Angebots zum 21. März konnte im Zusammenwirken mit dem Verein Pfeffersport e.V. realisiert werden. Zu dem offenen und kostenfreien Sportangebot am Nachmittag des 21. März meldete sich eine überschaubare Zahl von Teilnehmern sowie Eltern und Begleitern an, obgleich neben der Pressemitteilung eine Information über alle Schulen im Bezirk verbreitet worden war.
Neben der zentralen Veranstaltung der Lebenshilfe Berlin war nach Recherche Pankow der einzige Bezirk mit einem Angebot zum Welt-Down-Syndrom-Tag.
Eine Verstetigung der im seinerzeitigen Ersuchen angeregten gezielten bezirklichen Aktivitäten jeweils zum 21. März eines Jahres bedürften der aktiven und gestaltenden Tätigkeit einiger Bereiche des Bezirksamtes die finanziell, sächlich und personell zu untersetzen wären. Hierzu wird es Abstimmungen mit verschiedenen Bereichen des Bezirksamtes geben.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
zurzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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