Drucksache - VIII-0099  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-29 für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 5.BVV am 1.3.17 und Anlage 3
Anlage 1 und 2 zur VzK § 15

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0099

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Bebauungsplan 3-29 für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2,
Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ………2017 folgende Beschlüsse gefasst:

I.Der Auswertung und dem Ergebnis der Abwägung zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Auswertung und dem Ergebnis der Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans 3-29 vom 7. August 2014 wird zugestimmt.

II.Der sich aus der Abwägung zur erneuten Behördenbeteiligung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergebende Entwurf des Bebauungsplans 3-29 vom 7. August 2014 einschließlich Begründung wird beschlossen.

Begründung

Das Bezirksamt hatte in seiner Sitzung am 07.10.2014 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans 3-29 vom 7. August 2014 mit einer geänderten Zweckbestimmung für die geplante Grünfläche - von „Öffentliche Parkanlage mit Spielplatz“ in „Öffentlicher Spielplatz“ - einschließlich seiner Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Weiterhin wurde beschlossen, dass aufgrund der Änderung der Zweckbestimmung die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB parallel erneut beteiligt werden. Die BVV hatte dazu die Drucksache VII-0811 zur Kenntnis erhalten.


Beteiligung der Behörden

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.10.2014 gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB aufgefordert, zum geänderten Bebauungsplanentwurf 3-29 vom 7. August 2014 Stellung zu nehmen.

Es wurden 22 Stellen beteiligt, von denen 16 geantwortet haben. 10 Stellungnahmen beinhalteten eine Zustimmung bzw. keine Bedenken.

Drei Beteiligte gaben Stellungnahmen ab, die Hinweise für die Planung enthielten, die weder einen Abwägungsbedarf auslösten noch Auswirkungen auf die Planinhalte hatten. Die Hinweise betrafen folgende Schwerpunktthemen:

  • Hinweis zu Löschwasseranlagen der Berliner Feuerwehr
  • Hinweise zur Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung
  • Stand des Grunderwerbs

Drei Behörden gaben Stellungnahmen ab, die abgungsrelevante Äerungen enthielten. Im Wesentlichen hatten diese die folgenden Inhalte:

  • Ungenügende Umsetzung des Planungsziels „Kieztreff“ aus dem Räumlichen Leitbild des INSEK Humannplatz/Ostseestraße (Fortschreibung 2011) durch die Festsetzung „Öffentlicher Spielplatz“
  • Klärungsbedarf zur Sicherung der Finanzierung (Grunderwerb und Herstellungskosten) und zur Förderfähigkeit

Zur Klärung, ob das Ziel des INSEK Humannplatz/Ostseestraße auf dem Lewaldplatz einen Kieztreff einzurichten, im Rahmen der gewählten Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz" umsetzbar ist, fand am 08.01.2015 im Fachbereich Stadtplanung ein Erörterungsgespräch statt. Daran nahmen Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Ref. IV C, des Fachbereichs Stadterneuerung im Stadtentwicklungsamt, der S.T.E.R.N GmbH, des Straßen- und Grünflächenamts und des Umwelt- und Naturschutzamts teil. Im Ergebnis des Gesprächs ist Einvernehmen darüber erzielt worden, dass die geplante Festsetzung den Zielen des
INSEK Humannplatz/Ostseestraße nicht entgegensteht.

Spielplätze sollen generell allen Bewohnern zugänglich und Orte der Begegnung und Kommunikation sein. Attraktive Sitzgelegenheiten für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen gehören auch nach der DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“ zur Ausstattung eines Spielplatzes.

Kieztreff“ ist kein eindeutig bestimmter planungsrechtlicher Begriff und als Maßnahme im Textteil des INSEK auch nicht beschrieben. Das Grundstück mit einer Fläche von 2.501 m² ist groß genug, um neben der geplanten nutzbaren 1.600 m² großen Spielfläche Sitzgelegenheiten und Spieltische einzuordnen. Durch zusätzliche Bepflanzungen und Rasenspielflächen kann darauf hingewirkt werden, dass der Charakter einer Grünfläche unterstützt wird. Um die spätere Umsetzung zu konkretisieren, wurde vereinbart, dieser Intention in der Begründung des Bebauungsplans mehr Gewicht zu geben.

Das Ergebnis der Abwägung führte zu keinen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs 3-29. Die Begründung wurde entsprechend ergänzt und hinsichtlich neuerer Einwohnerdaten aktualisiert.

Die Inhalte der Stellungnahmen und das Ergebnis der Abwägung sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 3-29 vom 7. August 2014 wurde in der Zeit vom 27. Oktober bis einschließlich 28. November 2014 durchgeführt. Die Bürger konnten Montag bis Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 15 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung einsehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 3-29 mit Schreiben vom 21.10.2014 informiert. Dazu gab es keine Rückäerungen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 3-29 als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erfolgte am 17.10.2014 im Amtsblatt für Berlin, Seite 1938. Zusätzlich wurde eine Annonce in der Berliner Zeitung in der Ausgabe vom 25./26.10.2014 geschaltet. Des Weiteren wurde auch bekannt gemacht, dass während des Beteiligungszeitraums die Planunterlagen im Internet präsentiert werden. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Öffentlichkeit hatte somit die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen und Stellungnahmen hierzu abzugeben.

Von der Möglichkeit, die Planunterlagen im Stadtentwicklungsamt einzusehen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Es wurde eine schriftliche Stellungnahme von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. abgegeben. Darin wurde begrüßt, dass die Fläche als Freifläche erhalten werden soll und somit ihre positive Funktion r das städtische Klima erhalten bleibt. Zur Förderung der ökologischen Funktion der Fläche wurde vorgeschlagen:

  •      die begrünt anzulegenden Flächen zeichnerisch festzulegen,
  •      vorhandene Bäume, die weitgehend erhalten werden sollen, zeichnerisch in den Plan aufzunehmen,
  •      die Abgrenzung der verschiedenen Spielflächen durch standortangepasste Sträucher vorzunehmen,
  • die Verwendung standortangepasster gebietseigener Pflanzen textlich festzusetzen und die Versickerungsfähigkeit von Aufbauten verbindlich in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Eine Ergänzung des Bebauungsplans um die vorgeschlagenen Festsetzungen ist nicht erforderlich. Die Festsetzung einer Grünfläche lässt Versiegelungen nur in dem Rahmen zu, der von der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz gedeckt ist. Bei den auf öffentlichen Spielplätzen zulässigen Befestigungen handelt es sich überwiegend um versickerungsoffene Spielflächen.

Für Maßnahmen der öffentlichen Hand ist es nicht erforderlich, Festsetzungen vorzunehmen, die künftige Gestaltungsmöglichkeiten einschränken. Zudem widersprechen die geforderten zeichnerischen Festsetzungen dem Übermaßverbot des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB. Der konkrete Gestaltungsplan wird nach den Verfahrensvorgaben für die Verwendung von Fördermitteln aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ unter Beteiligung der Bürger entwickelt.

Ein weitgehender Erhalt vorhandener Bäume und eine zusätzliche Begrünung sowie eine naturnahe Gestaltung und Rasenspielflächen sind erklärte Ziele der an der Umsetzung beteiligten Fachämter des Bezirksamts und des Fördermittelgebers. Diese Ziele wurden u. a. als Prämisse für die nachfolgende Planungsebene in der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beizufügenden Begründung verankert.

Der Vermerk über die Auswertung und Abwägung zu den Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist als Anlage 2 beigefügt.

Somit ergeben sich im Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen, die im Rahmen der durchgeführten Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB abgegeben wurden, keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs 3-29 vom 7. August 2014.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Um das Planungsziel zu erreichen, der Öffentlichkeit den Lewaldplatz mit einem erweiterten Spielflächenangebot zur Verfügung zu stellen und langfristig zu erhalten, entstehen dem Land Berlin Kosten. Sowohl der Grunderwerb als auch die Umgestaltung und Aufwertung der Fläche sind Bestandteil der Prioritätenliste für das rderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“.

Das Grundstück des Lewaldplatzes wurde am 14. Dezember 2015 vom Land Berlin erworben. Mit Schreiben SenStadtUm IV C 19 vom 14.07.2015 war dafür bereits eine Finanzierungszusage in Höhe von 50 T r das Haushaltsjahr 2016 bei Kapitel 1240, Titel 89371, UK 366 erfolgt. Die Ausgaben wurden dem Bezirk im Januar 2016 gemäß Nr. 3.2 der AV zu § 9 LHO zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.

Mit der Finanzierungszusage vom 23.03.2016 von SenStadtUm ist die Neugestaltung des Lewaldplatzes Bestandteil der Programmplanung 2016.Für das Haushaltsjahr 2016 wurde bei Kapitel 1240, Titel 89380, UK 269 die 1. Rate in Höhe von 22 T zur auftragsweisen Bewirtschaftung an den Bezirk übertragen. Davon wurden die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erstellung der Bauplanungsunterlagen und die Öffentlichkeitsarbeit finanziert. Die Mittel stehen für 2017 zur auftragsweisen Bewirtschaftung in Höhe von 298 T€ zur Verfügung.

Weiterhin fallen langfristig für den bezirklichen Haushalt Kosten für die Pflege und Unterhaltung des zukünftigen Spielplatzes an.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage 3

Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ soll dem Anspruch sozialverantwortlicher Wohngebietsversorgung mit Kinderspielplätzen im Ortsteil Prenzlauer Berg Rechnung getragen werden. Dies kommt insbesondere Familien mit Kindern zugute, für die in Wohnortnähe zusätzlich Flächen mit einem differenzierten, unterschiedlichen Altersgruppen entsprechenden Spielplatzangebot geschaffen werden. Ergänzend zum erweiterten Spielplatzangebot sollen auch qualitative Verbesserungen für Kommunikation und Begegnung im öffentlichen Raum erfolgen.

r die bestehenden Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, insbesondere für die Elterninitiativ-Kindertagesstätten, soll durch die Erneuerungsmaßnahmen ein zusätzliches attraktives Freiflächenangebot geschaffen werden, mit dem sich auch die Kindertagesbetreuung verbessert.

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Anlagen:

1. Abwägungsvermerk erneute Behördenbeteiligung
2. Abwägungsvermerk Öffentlichkeitsbeteiligung
3. Musterblatt zu den Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 


Anlage 3
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

Fläche

Versiegelungsgrad

 

 

X

 

 

 

Wasser

Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

Energie

Energieverbrauch

Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

Einschränkung von Fauna
und Flora

X

 

 

 

 

 

Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

X

 

 

 

 

Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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