Drucksache - VIII-0083  

 
 
Betreff: Sicherung des Übergangs für VerkehrsteilnehmerInnen an der Kreuzung Heinersdorferstr./Langhansstr.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPD, LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 4. BVV
Antrag SPD und Linke, 4 BVV am 25.1.17 - 2. Ausfertigung
VzK §13 BA Zwischenbericht, 5.BVV am 1.3.17
VzK §13 BA, Schlussbericht, 7. BVV am 17.05.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

09.05.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0083/2017

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sicherung des Überganges für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an der Kreuzung Heinersdorfer Straße/Langhansstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 4. Sitzung am 25.01.2017 angenommenen Ersuchens der BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.: VIII-0083

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Heinersdorferstr./Langhansstr/Jacobsohnstr. zu prüfen.

Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Verbesserung der Sichtbeziehungen der mobilen VerkehrsteilnehmerInnen zur Tram zu legen, da die derzeitige Spiegellösung unzureichend ist.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:


Der Staatssekretär Herr Jens-Holger Kirchner hat geantwortet:

Bei diesem fünfarmigen Knoten ist lediglich die Langhansstraße dem übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz zugehörig. Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung ist die Langhansstraße eine mit dem Verkehrszeichen (Z) 306 StVO gekennzeichnete Vorfahrtsstraße. Für den motorisierten Individualverkehr ist die Langhansstraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Berliner Allee ausgewiesen. Die Straßenbahn darf in beide Fahrtrichtungen die Langhansstraße befahren. Es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

In der Heinersdorfer Straße muss die Vorfahrt gemäß Z 206 StVO (Halt, Vorfahrt gewähren) in Verbindung mit einer Haltlinie beachtet werden. In der Jacobsohnstraße ist nach Z 205 StVO ebenfalls die Vorfahrt zu gewähren. Die südliche Heinersdorfer Straße ist eine Sackgasse.

Am nördlichen Fahrbahnrand der Langhansstraße zwischen Heinersdorfer Straße und der Berliner Allee existiert eine Haltverbotsstrecke nach Zeichen 283 StVO. Am gegenüberliegenden südlichen Fahrbahnrand ist ein Parken abschnittsweise möglich, jedoch wurde unmittelbar vor dem Knoten eine Gehwegvorstreckung baulich angelegt, so dass die notwendige Sichtachse freigehalten wird. Dennoch ist es wegen der teilweise spitzwinkligen Knotengeometrie für Verkehrsteilnehmer aus der südlichen Heinersdorfer Straße schwierig, die Straßenbahn aus Richtung Westen frühzeitig zu erkennen. Zudem verläuft die östliche Langhansstraße ebenso spitzwinklig, so dass nach dem Anhalten an der Haltlinie der südlichen Heinersdorfer Straße bei einem Vortasten in den Knoten besonderes Augenmerk darauf zu richten ist, dass der parallel zum Bord verlaufende südliche Gleiskörper nicht blockiert wird.

Zur erleichterten Wahrnehmung hat das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt deshalb am gegenüberliegenden Fahrbahnrand zwischen Langhansstraße und Jacobsohnstraße einen Verkehrsspiegel aufgestellt, der jedoch wegen der auftretenden Reaktionen auf die Wetter- und Witterungseinflüsse (Beschlagen, Blenden etc.) den erhofften Vorteil beim Passieren des Knotens nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleisten kann.

Nach Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik haben sich am Knotenpunkt Langhansstraße/Heinersdorfer Straße/Jacobsohnstraße im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31.Dezember 2016 insgesamt sieben Verkehrsunfälle ereignet. An diesen Verkehrsunfällen waren weder zu Fuß Gehende noch Rad Fahrende beteiligt. Unfallursachen waren die Missachtung der Vorfahrt (3x), Wenden/Rückwärtsfahren (2x) sowie in einem Fall eine nicht angepasste Geschwindigkeit und in einem weiteren Fall ein ungenügender Sicherheitsabstand.

Am Knotenpunkt Langhansstraße/Heinersdorfer Straße/Jacobsohnstraße sind im Ergebnis bereits alle erforderlichen Maßnahmen getroffen worden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind in Bezug auf die besonderen Anforderungen der Knotengeometrie aktuell weder sinnvoll noch verkehrlich erforderlich.“

Wir bitten die Drucksache daher als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 
 

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