Drucksache - VIII-0073  

 
 
Betreff: Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB §12 BA 4.BVV am 25.1.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

17.01.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0073

Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

1.             Gegenstand der Vorlage

Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode

2.             Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die durch die Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales, Frau Tietje, sowie die von den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften benannten Mitglieder (siehe Anlage) mit beratender Stimme für jeweils eine Amtsperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und bestimmt für diese Mitglieder das in der Anlage jeweils benannte stellvertretende Mitglied, soweit erfolgt.

3.             Begründung

Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.

Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 7 Nr. 3 bis 9 KJHG bezeichneten und durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, den Bezirksschulbeirat, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, den Integrationsausschusses sowie den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung benannten Personen für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 1 AG KJHG soll die Benennung der Mitglieder nach den Absätzen 5, 6 und 8 gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen.

r jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.

In der Anlage werden der BVV eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau und eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten sowie ihre jeweiligen Stellvertreter/in benannt. Darüber hinaus wird je eine Person zur Vertretung der Evangelischen und der Katholischen Kirche, jedoch ohne den/die jeweilige/n Stellvertreter/in benannt. Diese Religionsgemeinschaften benannten ihre Mitglieder gegenüber der für Jugend zuständigen Bezirksstadträtin.

Folgende Vorschläge sind noch nicht eingegangen: Eine in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person, eine Person zur Vertretung des Bezirksschulbeirats sowie je eine Person der Jüdischen Gemeinde und der freigeistigen Verbände nebst der entsprechenden Stellvertreter/Stellvertreterinnen. Außerdem fehlen z.T. Benennungen für Stellvertreter/innen. Diese Personen können erst benannt werden, wenn entsprechende Vorschläge eingegangen sind.

4.             Rechtsgrundlage

§ 35 Abs. 7 bis 9 AG KJHG in Verbindung mit § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG,
§ 12 Abs. 2 Ziff. 11 BezVG

5.             Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

6.             Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.             Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8.             Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales


Anlage

Beratende Mitglieder des KJHA und ihre Stellvertreter/innen

 

Lfd.

Nr.

Vertreter/in für

beratendes

MItglied

stellvertretendes

beratendes

Mitglied

Gesetzliche Grundlage

Anschrift

1

dchenarbeit

Brosig, Michi

Hoff, Nadine

§ 35 Abs. 7 Nr. 3 und Abs. 8 AG KJHG

Benennung durch Bezirksstadträtin auf Vorschlag der AG Mädchenarbeit

JFE OC 23

Langhansstr. 23

13086 Berlin

 

3

Bezirkselternausschuss

(BEAK) Kita Pankow

Liewald, Nora

Hunold, Andreas

§ 35 Abs. 7 Nr. 5 und Abs. 8 AG KJHG

Benennung durch Bezirksstadträtin auf Vorschlag BEAK

Fröbelstraße 17

10400 Berlin

 

5

Evangelische Kirche

Henning, Kathrin

 

______________

§ 35 Abs. 7 Nr. 7 und Abs. 8 AG KJHG

Benennung durch den

evangelischen Kirchenkreis Berlin Nord-Ost

 

Parkstraße 17

13086 Berlin

 

6

Katholische Kirche

Tux, Harald

------------------------

§ 35 Abs. 7 Nr. 7 und  Abs. 8 AG KJHG

Benennung durch den Bund der Deutschen Katholischen Jugend

 

Behaimstraße 33 / 39

13089 Berlin

 

 

 
 

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