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Drucksache - VIII-0065
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Wahl der Bürgerdeputierten für den Integrationsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode. 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Aus der als Anlage beigelegten Übersicht zu den Bewerbern werden sieben stimmberechtigte Bürgerdeputierte und sieben Stellvertreter/innen gewählt.
3. Begründung
Gemäß § 9 Abs.1 BezVG bildet die Bezirksverordnetenversammlung den Integrationsausschuss mit 15 Mitgliedern und wählt vier bis höchstens sieben Bürgerdeputierte hinzu. Dabei sollen insbesondere Bürger/innen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 PartIntG berücksichtigt werden. Ebenso zu berücksichtigen sind nach § 6 Absatz 4 Verbände, die in einer von der Senatsverwaltung für Integration geführten Liste eingetragen sind. Diese Verbände können den Fraktionen Vorschläge für die Wahl der Bürgerdeputierten unterbreiten.
Zur Vorbereitung auf die ausstehende Wahl wurde vom Bezirksamt in Absprache mit dem Ältestenrat der BVV am 30.November 2016 ein Interessenbekundungsverfahren eröffnet. Demnach wurden Pankower/innen mit Migrationshintergrund, Vertreter/innen von Migrantenselbstorganisationen sowie von in der Integrationsarbeit tätigen Vereinen aufgerufen, sich bis zum 22. Dezember 2016 als Bürgerdeputierte für
den Integrationsausschuss der Pankower BVV zu bewerben. Das Verfahren ist in der Presse veröffentlicht worden. Zugleich wurden die Ausschreibungen direkt an die Migrantenselbstorganisationen verschickt.
Für den Integrationsausschuss sind bis zum 22.Dezember 2016 bei den Fraktionen der BVV sowie bei der Integrationsbeauftragten des Bezirksamts 24 Bewerbungen eingegangen. Eine Zusammenstellung ist der Anlage zu entnehmen.
4. Rechtsgrundlage
§§ 12, 16 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister |
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Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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