Drucksache - VIII-0049  

 
 
Betreff: Benennung bezirklicher Mitglieder der Trägerversammlung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2016 
3. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 3.BVV am 14.12.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

06.12.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0049

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Benennung bezirklicher Mitglieder der Trägerversammlung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung werden die Inhaber/innen folgender Funktionen als ordentliche Mitglieder für die Trägerversammlung des JobCenters Pankow benannt:

  • das für Jugend und Soziales zuständige Bezirksamtsmitglied
  • das für Schule und Gesundheit zuständige Bezirksamtsmitglied

Als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung werden der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung die Inhaber/innen folgender Funktionen benannt.

  • die für Soziales zuständige Amtsleitung

 

  • die für Jugend zuständige Amtsleitung

 

  • die Leiterin des Steuerungsdienstes

Begründung

Das am 9.12.2010 vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB II) und zur Änderung weiterer Gesetze bestimmt, dass die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen in den Trägerversammlungen nach § 44 c SGB II von der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung für die Dauer von fünf Jahren bestellt und entsandt werden.

Das Bezirksamt hat das Recht, zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter und deren Stellvertretungen für die Trägerversammlung für die Benennung vorzuschlagen. Diese unterliegen in Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung den Weisungen der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung.

Die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Sie nehmen ihre Aufgaben in der Trägerversammlung wahr, bis die jeweilige Nachfolgerin oder der jeweilige Nachfolger bestellt und entsandt ist. Die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung kann die Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin vorzeitig abzuberufen. Abberufungen erfolgen im Benehmen mit dem Bezirksamt.

Das Bezirksamt erteilt der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung seine Zustimmung zu den Abberufungen der in der VII. Legislaturperiode für Soziales und Jugend zuständigen Bezirksamtsmitglieder als ordentliche Mitglieder der Trägerversammlung.

Die vom Bezirk zu benennenden stellvertretenden Mitglieder der Trägerversammlung sollen ihre Funktionen wegen der Kontinuitätswahrung auch in der neuen Legislaturperiode ausüben. Neu in den Stellvertreter/innenpool wird die für Jugend zuständige Amtsleitung aufgenommen. Aus Erfahrungsgründen ist es erforderlich, auch auf der stellvertretenden Ebene gut aufgestellt zu sein.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 
 

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