Bezirksamt Pankow von Berlin | 06.12.2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.:VIII-0047 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Benennung eines Mitgliedes für den Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Als Mitglied des Vorstandes der Albert Schweitzer Stiftung – Wohnen & Betreuen wird Bezirksstadtrat Herr Dr. Torsten Kühne benannt.
Begründung
In der mit Datum vom 25. November 2009 von der Senatsverwaltung für Justiz genehmigten aktualisierten Satzung der Albert Schweitzer Stiftung - Wohnen & Betreuen heißt es im § 4:
"§ 4 - Vorstand
(1) Organ der Stiftung ist der aus sieben Mitgliedern bestehende Vorstand. Ihm gehören an:
- das für soziale Angelegenheiten zuständige Bezirksamtsmitglied des Bezirkes Pankow von Berlin, das den Vorsitz führt,
- ein weiteres vom Bezirksamt benanntes Bezirksamtsmitglied des Bezirkes Pankow von Berlin,
- die fachlich leitende Dienstkraft der für soziale Angelegenheiten zuständigen Abteilung des Bezirksamtes Pankow von Berlin,
- die für Pflegeeinrichtungen verantwortliche Dienstkraft des Bezirksamtes Pankow von Berlin,
- ein Mitglied des für soziale Angelegenheiten zuständigen Ausschusses der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Bezirks Pankow von Berlin,
- eine, von dem für soziale Angelegenheiten zuständigen Ausschuss der BVV des Bezirkes Pankow von Berlin vorgeschlagene, fachlich erfahrene Person aus dem Gesundheits- oder Pflegedienst und
- ein Mitglied der bezirklichen Seniorenvertretung des Bezirkes Pankow von Berlin.
Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht Arbeitnehmer der Stiftung sein. Die Zusammensetzung des Vorstandes kann durch satzungsändernden Beschluss nach
§ 6 Abs. 6 nicht verändert werden, solange die Besetzbarkeit einzelner Positionen nicht unmöglich geworden ist.
(2) Die Mitglieder des Vorstandes nach Absatz 1 Buchstabe e) bis g) werden von der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirkes Pankow von Berlin für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Wiederbestellung oder vorzeitige Abwahl sind möglich. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens sind die Nachfolger für die restliche Amtszeit entsprechend Satz 1 zu wählen.
(3) Die Mitglieder des Vorstandes führen ihr Amt bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger weiter.“
Das Bezirksamt hat zu Beginn der Legislaturperiode das gemäß § 4 unter Absatz (1), Buchstabe b beschriebene „weitere Bezirksamtsmitglied“ zu benennen.
Frau Rona Tietje ist als die für Soziales zuständige Bezirksstadträtin laut § 4 Abs. 1) Ziffer a der Satzung a priori Mitglied des Vorstandes und führt zugleich den Vorsitz. Einer Bestellung bedarf es hierfür nicht. Ebenso verhält es sich mit den unter c) und d) genannten Dienstkräften.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Rona Tietje Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales |