Bezirksamt Pankow von Berlin | .2024 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | in Erledigung der Drucksache-Nr.: VIII-0031 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
8. Zwischenbericht
Verkehrsanbindung des Stadtquartiers „Wilhelmsruher Tor“/B-Plan 3-18
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 4. Sitzung am 25.01.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: VIII-0031 —
„Anlässlich des Abschlusses der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Verfahrens der verbindlichen Bauleitplanung bekräftigt die BVV Pankow ihren Beschluss zum Stadtquartier Wilhelmsruh.
Die BVV Pankow begrüßt die Errichtung des neuen Stadtquartiers „Wilhelmsruher Tor“ am S-Bahnhof Wilhelmsruh mit der Errichtung von ca. 400 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte sowie Flächen für Gewerbe- und Dienstleistungen.
Das Bezirksamt wird erneut ersucht, bei der geplanten Schaffung von dringend benötigten bezahlbaren Wohnungen und der damit verbundenen Schaffung eines neuen Wohnquartiers die Konsequenzen für angrenzende Wohnlagen und das gewachsene Wilhelmsruher Ortszentrum sowie die damit notwendig werdenden Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere bei der Schulbedarfsplanung sowie der Verkehrsplanung angemessen und rechtzeitig zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt wird deshalb konkret ersucht, ein Verkehrskonzept vorzulegen, das die Anbindung des neuen Stadtquartiers sowie die Verkehrssituation für den gesamten Südosten von Wilhelmsruh umfasst, d. h. über das Gebiet des Bebauungsplans hinaus bis zur Germanenstraße/Straße vor Schönholz. Darüber hinaus sind auch kurzfristige Maßnahmen zur Ertüchtigung des Waldstegs sowie ggfs. weiterer Straßen in der Siedlung am Waldsteg zu prüfen."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In den letzten Jahren wurden mit der „Verkehrsuntersuchung für den Bebauungs-
plan 3-18“ (LK Argus, 2020) wie auch mit der „Verkehrlichen Untersuchung für die Siedlung vor Schönholz — Erschließungskonzept“ (LK Argus, 2020) zwei Verkehrsuntersuchungen für diesen Bereich erarbeitet. Die Verkehrsuntersuchung des im Rahmen des 2015 eingeleiteten Verfahrens zum Bebauungsplan 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ wurde auf der Grundlage der Planungsziele zur Errichtung eines neuen Wohnquartiers mit etwa 400 Wohneinheiten, Flächen für Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sowie einer Kita mit 100 Plätzen abgeschlossen (LK Argus, 2020). Da dieses Planungsziel wegen festgestellter hoher Belastung durch Geruchsimmissionen nicht weitergeführt wurde, hatte die Wirtschaftsförderung eine Machbarkeitsuntersuchung für die Ansiedlung nicht emittierender Gewerbebetriebe beauftragt und 2021 abgeschlossen, die Vorschläge für einen „Bildungs- und Produktionscampus“ oder ein "Kreativ- und Handwerksquartier" macht (Planergemeinschaft, 2021). Das Bebauungsplanverfahren ruht seitdem.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hatte aufgrund der anhaltenden Beschwerdelage zu Geruchsbelästigungen in Wilhelmsruh eine großräumige Geruchsrasterbegehung beauftragt (MBBM, 2022). Der Bericht wurde im Dezember 2022 veröffentlicht.
Im Ergebnis dieser Untersuchung fand eine Neubewertung des Planungsziels statt. Das Stadtentwicklungsamt Pankow spricht sich nach interner Diskussion für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ mit geändertem Planungsziel „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ aus. Die Umsetzung des in der Machbarkeitsstudie der Wirtschaftsförderung vorgeschlagenen Konzepts (2021) erscheint geeignet, die bereits heute bestehenden Nutzungskonflikte abzumildern sowie einen modernen
Büro-/Dienstleistungs- und Gewerbestandort zu etablieren, der die vorhandenen Strukturen angemessen ergänzt. Im Nordosten und Osten des Plangebietes findet eine moderate Ergänzung mit Wohnungsbau statt (ca. 90 WE). Die ausführliche Begründung kann dem Schlussbericht der Drs. VIII-1248 entnommen werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen am 13.09.2023 wurde die geplante Änderung des Planungsziels eingebracht. Eine abschließende Entscheidung über das Planungsziel steht noch aus.
Für das weitere Verfahren muss geprüft werden, inwiefern sich die Ergebnisse des 2020 abgeschlossenen Verkehrsgutachtens auf die Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes mit ergänzendem Wohnungsbau übertragen lassen oder ob eine Neubewertung der verkehrlichen Belange erfolgen muss.
Im Zusammenhang mit der „Verkehrlichen Untersuchung für die Siedlung vor Schönholz — Erschließungskonzept“ wurde mit der Drs. VIII-1478 am 05.05.2021 ein Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung zur Umsetzung der gesicherten Erschließung der Siedlung vor Schönholz gestellt.
Inhalt des vom Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin erstellten Schlussberichts war, dass aus verkehrsplanerischer Sicht die Beschlussinhalte des Punktes 1 „Innere Erschließung“ (Mischung aus Ein- und Zweirichtungsverkehr) vollständig mitgetragen werden können. Die Beschlussinhalte des Punktes 2 "Äußere Erschließung" können nur hinsichtlich des Rückbaus des westlichen Endes des Waldsteges fachlich mitgetragen werden. Die unter Beschlusspunkt 2 genannte Vorgabe, dass die Erschließung der gesamten Siedlung ausschließlich über die Germanenstraße erfolgen soll, wurde vom Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin abgelehnt und fachlich damit begründet, dass die Beibehaltung der im Verkehrskonzept (LK Argus, 2021) vorgeschlagenen zweiseitigen Erschließung unbedingt erforderlich ist. Die Vorlage wurde von der Bezirksverordnetenversammlung am 24.11.2022 zur Kenntnis genommen. Damit bildet die zweiseitige Anbindung der Siedlung die Grundlage der weiteren Bearbeitung.
Perspektivisch soll die Siedlung vor Schönholz planmäßig erschlossen werden. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in den letzten Jahren bereits erste vorbereitende Maßnahmen zur Ertüchtigung der Erschließungsstraßen in der Siedlung durchgeführt oder eingeleitet. Im Jahr 2021 wurde eine umfassende Bestandvermessung für das Gebiet zwischen Tollerstraße, Niederstraße, Waldsteg, Germanenstraße und dem ehemaligen Mauerstreifen (Grünes Band Berlin) einschließlich der ehemaligen Kleingartenanlage „Am Bahnhof Wilhelmsruh“ durchgeführt.
Das bereits beauftragte Niederschlagsentwässerungskonzept soll die Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaftung und Regenentwässerung für die öffentlichen Straßen untersuchen und 2024 abgeschlossen werden.
Der Untersuchungsumfang des Niederschlagsentwässerungskonzepts geht über die Siedlung vor Schönholz hinaus und umfasst auch die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ sowie Flächen an der Klemkestraße (Bebauungsplan 3-81). Es ist ggf. zu prüfen, ob und wie sich das geänderte Planungsziel im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ auf den Untersuchungsumfang auswirken kann.
Auf der Grundlage des Niederschlagsentwässerungskonzepts soll eine konkrete Verkehrsanlagenplanung unter Einbindung der medientechnischen Erschließung für die öffentlichen Straßen der Siedlung erfolgen. Die Entwurfsplanung fällt in die Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes des Bezirks Pankow. Nachfolgend ist zur Sicherung der dafür benötigten Flächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes beabsichtigt. Diese Vorgehensweise ist mit dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt abgestimmt und war bereits Gegenstand des 7. Zwischenberichts
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki Stellv. Bezirksbürgermeisterin | Cornelius Bechtler Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste |