Drucksache - VIII-0031  

 
 
Betreff: Verkehrsanbindung des Stadtquartiers „Wilhelmsruher Tor“ / B-Plan 3-18
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
01.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
29.11.2016 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
13.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.01.2024 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 2. BVV
Beschlussempfehlung StadtGrü+VerkÖO, 4.BVV am 25.1.2017
VzK§13BezVG, ZB 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVG BA, ZB 24. BVV am 15.05.19
VzK§13BezVG BA, ZB 26. BVV am 11.09.19
VzK§13BezVG BA, ZB 28. BVV am 04.12.19
VzK§13BezVG BA, ZB 30. BVV am 04.03.20
Berichtspflicht BA April 2020
VzK§13BezVG BA, ZB 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13 BezVG BA, 44. BVV am 29.09.2021
VzK §13 BezVG/ZB BA 20.BVV am 24.01.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-0031

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

8. Zwischenbericht

Verkehrsanbindung des Stadtquartiers „Wilhelmsruher Tor“/B-Plan 3-18

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 4. Sitzung am 25.01.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0031

Anlässlich des Abschlusses der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Verfahrens der verbindlichen Bauleitplanung bekräftigt die BVV Pankow ihren Beschluss zum Stadtquartier Wilhelmsruh.

Die BVV Pankow begrüßt die Errichtung des neuen Stadtquartiers „Wilhelmsruher Tor“ am S-Bahnhof Wilhelmsruh mit der Errichtung von ca. 400 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte sowie Flächen für Gewerbe- und Dienstleistungen.

Das Bezirksamt wird erneut ersucht, bei der geplanten Schaffung von dringend benötigten bezahlbaren Wohnungen und der damit verbundenen Schaffung eines neuen Wohnquartiers die Konsequenzen für angrenzende Wohnlagen und das gewachsene Wilhelmsruher Ortszentrum sowie die damit notwendig werdenden Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere bei der Schulbedarfsplanung sowie der Verkehrsplanung angemessen und rechtzeitig zu berücksichtigen.

Das Bezirksamt wird deshalb konkret ersucht, ein Verkehrskonzept vorzulegen, das die Anbindung des neuen Stadtquartiers sowie die Verkehrssituation für den gesamten Südosten von Wilhelmsruh umfasst, d. h. über das Gebiet des Bebauungsplans hinaus bis zur Germanenstraße/Straße vor Schönholz. Darüber hinaus sind auch kurzfristige Maßnahmen zur Ertüchtigung des Waldstegs sowie ggfs. weiterer Straßen in der Siedlung am Waldsteg zu prüfen."

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In den letzten Jahren wurden mit der „Verkehrsuntersuchung für den Bebauungs-
plan 3-18“ (LK Argus, 2020) wie auch mit der „Verkehrlichen Untersuchung für die Siedlung vor Schönholz — Erschließungskonzept“ (LK Argus, 2020) zwei Verkehrsuntersuchungen für diesen Bereich erarbeitet. Die Verkehrsuntersuchung des im Rahmen des 2015 eingeleiteten Verfahrens zum Bebauungsplan 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ wurde auf der Grundlage der Planungsziele zur Errichtung eines neuen Wohnquartiers mit etwa 400 Wohneinheiten, Flächen für Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe sowie einer Kita mit 100 Plätzen abgeschlossen (LK Argus, 2020). Da dieses Planungsziel wegen festgestellter hoher Belastung durch Geruchsimmissionen nicht weitergeführt wurde, hatte die Wirtschaftsförderung eine Machbarkeitsuntersuchung für die Ansiedlung nicht emittierender Gewerbebetriebe beauftragt und 2021 abgeschlossen, die Vorschläge für einen „Bildungs- und Produktionscampus“ oder ein "Kreativ- und Handwerksquartier" macht (Planergemeinschaft, 2021). Das Bebauungsplanverfahren ruht seitdem.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hatte aufgrund der anhaltenden Beschwerdelage zu Geruchsbelästigungen in Wilhelmsruh eine großräumige Geruchsrasterbegehung beauftragt (MBBM, 2022). Der Bericht wurde im Dezember 2022 veröffentlicht.

Im Ergebnis dieser Untersuchung fand eine Neubewertung des Planungsziels statt. Das Stadtentwicklungsamt Pankow spricht sich nach interner Diskussion für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 3-18 Wilhelmsruher Tor“ mit geändertem Planungsziel „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ aus. Die Umsetzung des in der Machbarkeitsstudie der Wirtschaftsförderung vorgeschlagenen Konzepts (2021) erscheint geeignet, die bereits heute bestehenden Nutzungskonflikte abzumildern sowie einen modernen
ro-/Dienstleistungs- und Gewerbestandort zu etablieren, der die vorhandenen Strukturen angemessen ergänzt. Im Nordosten und Osten des Plangebietes findet eine moderate Ergänzung mit Wohnungsbau statt (ca. 90 WE). Die ausführliche Begründung kann dem Schlussbericht der Drs. VIII-1248 entnommen werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen am 13.09.2023 wurde die geplante Änderung des Planungsziels eingebracht. Eine abschließende Entscheidung über das Planungsziel steht noch aus.

Für das weitere Verfahren muss geprüft werden, inwiefern sich die Ergebnisse des 2020 abgeschlossenen Verkehrsgutachtens auf die Entwicklung eines eingeschränkten Gewerbegebietes mit ergänzendem Wohnungsbau übertragen lassen oder ob eine Neubewertung der verkehrlichen Belange erfolgen muss.

Im Zusammenhang mit der „Verkehrlichen Untersuchung für die Siedlung vor Schönholz — Erschließungskonzept“ wurde mit der Drs. VIII-1478 am 05.05.2021 ein Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung zur Umsetzung der gesicherten Erschließung der Siedlung vor Schönholz gestellt.

Inhalt des vom Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin erstellten Schlussberichts war, dass aus verkehrsplanerischer Sicht die Beschlussinhalte des Punktes 1 „Innere Erschließung“ (Mischung aus Ein- und Zweirichtungsverkehr) vollständig mitgetragen werden können. Die Beschlussinhalte des Punktes 2 "Äußere Erschließung" können nur hinsichtlich des Rückbaus des westlichen Endes des Waldsteges fachlich mitgetragen werden. Die unter Beschlusspunkt 2 genannte Vorgabe, dass die Erschließung der gesamten Siedlung ausschließlich über die Germanenstraße erfolgen soll, wurde vom Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin abgelehnt und fachlich damit begründet, dass die Beibehaltung der im Verkehrskonzept (LK Argus, 2021) vorgeschlagenen zweiseitigen Erschließung unbedingt erforderlich ist. Die Vorlage wurde von der Bezirksverordnetenversammlung am 24.11.2022 zur Kenntnis genommen. Damit bildet die zweiseitige Anbindung der Siedlung die Grundlage der weiteren Bearbeitung.

Perspektivisch soll die Siedlung vor Schönholz planmäßig erschlossen werden. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in den letzten Jahren bereits erste vorbereitende Maßnahmen zur Ertüchtigung der Erschließungsstraßen in der Siedlung durchgeführt oder eingeleitet. Im Jahr 2021 wurde eine umfassende Bestandvermessung für das Gebiet zwischen Tollerstre, Niederstraße, Waldsteg, Germanenstraße und dem ehemaligen Mauerstreifen (Grünes Band Berlin) einschließlich der ehemaligen Kleingartenanlage Am Bahnhof Wilhelmsruh durchgeführt.

Das bereits beauftragte Niederschlagsentwässerungskonzept soll die Möglichkeiten der Regenwasserbewirtschaftung und Regenentwässerung für die öffentlichen Straßen untersuchen und 2024 abgeschlossen werden.

Der Untersuchungsumfang des Niederschlagsentwässerungskonzepts geht über die Siedlung vor Schönholz hinaus und umfasst auch die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-18Wilhelmsruher Tor“ sowie Flächen an der Klemkestraße (Bebauungsplan 3-81). Es ist ggf. zu prüfen, ob und wie sich das geänderte Planungsziel im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-18 Wilhelmsruher Tor“ auf den Untersuchungsumfang auswirken kann.

Auf der Grundlage des Niederschlagsentwässerungskonzepts soll eine konkrete Verkehrsanlagenplanung unter Einbindung der medientechnischen Erschließung für die öffentlichen Straßen der Siedlung erfolgen. Die Entwurfsplanung fällt in die Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes des Bezirks Pankow. Nachfolgend ist zur Sicherung der dafür benötigten Flächen die Aufstellung eines Bebauungsplanes beabsichtigt. Diese Vorgehensweise ist mit dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt abgestimmt und war bereits Gegenstand des 7. Zwischenberichts

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Manuela Anders-Granitzki
Stellv. Bezirksbürgermeisterin

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtratr Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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