Bezirksamt Pankow von Berlin | .2019 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VIII-0031 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
4. Zwischenbericht
Verkehrsanbindung des Stadtquartiers „Wilhelmsruher Tor“/ B-Plan 3-18
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 4. Sitzung am 25.01.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0031 –
„Die BVV möge beschließen:
Anlässlich des Abschlusses der Bürgerbeteiligung im Rahmen des Verfahrens der verbindlichen Bauleitplanung bekräftigt die BVV Pankow ihren Beschluss zum Stadtquartier Wilhelmsruh.
Die BVV Pankow begrüßt die Errichtung des neuen Stadtquartiers „Wilhelmsruher Tor“ am S-Bahnhof Wilhelmsruh mit der Errichtung von ca. 400 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte sowie Flächen für Gewerbe- und Dienstleistungen.
Das Bezirksamt wird erneut ersucht, bei der geplanten Schaffung von dringend benötigten bezahlbaren Wohnungen und der damit verbundenen Schaffung eines neuen Wohnquartiers die Konsequenzen für angrenzende Wohnlagen und das gewachsene Wilhelmsruher Ortszentrum sowie die damit notwendig werdenden Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere bei der Schulbedarfsplanung sowie der Verkehrsplanung angemessen und rechtzeitig zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt wird deshalb konkret ersucht, ein Verkehrskonzept vorzulegen, das die Anbindung des neuen Stadtquartiers sowie die Verkehrssituation für den gesamten Südosten von Wilhelmsruh umfasst, d. h. über das Gebiet des Bebauungsplans hinaus bis zur Germanenstraße/Straße vor Schönholz.
Darüber hinaus sind auch kurzfristige Maßnahmen zur Ertüchtigung des Waldstegs sowie ggfs. weiterer Straßen in der Siedlung am Waldsteg zu prüfen." –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Aufgrund der Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 3-18 zu Geruchsimmissionen aus Industriebetrieben im Bezirk Reinickendorf, wurde eine Rasterbegehung zur Beurteilung der Geruchsimmissionen erforderlich, die im Zeitraum vom Februar 2018 bis Februar 2019 durchgeführt wurde. Da die Geruchsimmissionen die Immissionswerte für Wohnnutzung nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) im Großteil des Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-18 überschreiten, kann das Ziel der Schaffung eines neuen Wohnquartiers mit ca. 400 Wohneinheiten und einer Kindertagesstätte nicht weiter verfolgt werden. Somit wird ein grundsätzliches Überdenken der künftigen Nutzungen und auch des städtebaulichen Konzeptes erforderlich, was auch mit den Senatsverwaltungen weiter abzustimmen ist. Nach Abstimmung eines entsprechend geänderten städtebaulichen Konzeptes, wird auch eine Anpassung/Überarbeitung des Verkehrskonzeptes und der Verkehrsuntersuchungen erforderlich. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Vollrad Kuhn Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste |