Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-1242
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Gesundheitsversorgung für obdach- bzw. wohnungslose Menschen sicherstellen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 42. Tagung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-1218.
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für ein landesfinanziertes, citynahes und an ein örtliches Krankenhaus angebundenes Gesundheitsversorgungszentrum für obdachlose und wohnungslose Menschen einzusetzen und nicht nur auf ehrenamtliche Strukturen zu setzen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Es ist entbehrlich, sich bei der zuständigen Senatsfachverwaltung für ein landesfinanziertes, citynahes und an ein örtliches Krankenhaus angebundenes Gesundheitsversorgungszentrum für obdachlose und wohnungslose Menschen einzusetzen, weil bereits landesfinanziertes Versorgungssystem für wohnungslose und obdachlose Menschen besteht. Das bestehende Versorgungssystem unterscheidet sich von dem empfohlenen Versorgungssystem nur dadurch, dass das bestehende Angebot nicht in Form eines Gesundheitszentrums an einem örtlichen Krankenhaus angebunden ist.
Für wohnungslose Menschen, die der ambulanten ärztlichen Behandlung bedürfen, gibt es ein "vereinfachtes" Verfahren zur Erlangung der ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung als Leistung der Sozialhilfe. Hierzu gibt es Vereinbarungen mit gemeinnützigen Organisationen, bei denen behandlungsbedürftige Menschen, die auf der Straße leben, vorsprechen können. Die gemeinnützigen Träger prüfen dann im Auftrag des Sozialhilfeträgers Land Berlin sofort, ob ein Anspruch auf Krankenbehandlung nach den sozialhilferechtlichen Bestimmungen besteht. Sollten keine Ansprüche gegenüber anderen Kostenträger bekannt sein, erfolgt eine entsprechende ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung durch Ärzte bzw. Zahnärzte, die zur Abrechnung entsprechender Leistungen auch berechtigt sind. Die für diese Behandlungen anfallenden Kosten werden dann mit dem Sozialamt Pankow abgerechnet. Das Sozialamt Pankow übernimmt die Abrechnung der entsprechenden Behandlungskosten zentral für alle Sozialämter in Berlin.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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