Drucksache - VII-1232  

 
 
Betreff: Berichterstattung zum Brandschutz an Pankower Schulen (Drs. VII-0235) weiter qualifizieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Schule und SportBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SchulSp 42.BVV am 14.09.2016
VzK § 13 BezVG/SB Bezirksamt, 8 BVV 28.06.2017

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

13.06.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1232/2016

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Berichterstattung zum Brandschutz an Pankower Schulen (Drs. 0235) weiter qualifizieren

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1232/2016

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Anlage zur Berichterstattung der Drucksache VII-0235, Brandschutz an Pankower Schulen, wie folgt zu ergänzen:

  1. In der Anlage zu den jährlichen Berichten ist in der Kopfzeile der jeweiligen Seite der Bearbeitungsstand mit Datum einzufügen.
  2. In der Anlage zu den jährlichen Berichten ist in der Spalte „Bauliche Realisierung“ das konkrete Datum der Baufertigstellung aufzuführen.
  3. In der Anlage zu den jährlichen Berichten ist in der Spalte „Bemerkungen“ ebenfalls das konkrete Datum der Bearbeitung einzufügen. Weiterhin sind fertiggestellte Teilmaßnahmen mit Datum der Fertigstellung aufzuführen. In diese Spalte ist darüber hinaus aufzunehmen, ob durch die Bauabnahme von Teilbauten der bauliche Brandschutz nun jeweils in der gesamten Schule gegeben ist.
  4. In der Anlage zu den jährlichen Berichten wird eine weitere Spalte mit der Überschrift „Anpassung nach Brandschau“ eingeführt. In diese Spalte soll aufgenommen werden, welche Auflagen (in Stichworten) je Schule daraus entstanden sind und welche Kosten (nach Kostenschätzung) daraus entstehen.“
     

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In dem 5. Zwischenbericht zur Drucksache VII-0235/2012 und der damit jährlich einhergehenden Fortschreibung der tabellarischen Übersicht können die o. g. vier Punkte des Ersuchens wie folgt berücksichtigt werden:

Zu 1.:
Die Kopfzeile der Tabelle wurde dementsprechend ergänzt.

Zu 2.:
Eine konkrete bzw. taggenaue Datierung in der tabellarischen Übersicht wird nicht immer möglich sein, da derartige Aussagen u. a. vom Planungsverlauf und der Umsetzung der jeweiligen baulichen Auflage abhängig ist. Darüber hinaus ist anzumerken, dass sogenannte „Sofortmaßnahmen“ aus Mitteln der baulichen Unterhaltung realisiert werden können. Der finanzielle Ansatz in der baulichen Unterhaltung steht auch für die Abarbeitung diverser Auflagen durch die jeweilige Brandschutzschau zur Verfügung, so dass einige Auflagen bereits erledigt sind und somit noch nicht Bestandteil der Tabelle sind?!

zu 3.:
Die Fertigstellung der baulichen Realisierung wird vermerkt. Eine konkrete bzw. taggenaue Datierung wird nicht immer möglich sein. Das Thema Brandschutz ist komplex. Insbesondere im Falle des Bauens im Bestand. So können unvorhersehbare Feststellungen  während der Baumaßnahme zu Verzögerungen führen, dazu gehören z. B. Schadstoffbelastungen oder Probleme mit der Statik. Daraus folgend kommt es meist auch zu finanziellen Problemen, d. h., die Maßnahme ist dann nicht ausreichend ausfinanziert und es müssen nachträglich finanzielle Mittel beantragt und bereitgestellt werden. Solche Ereignisse führen dann zu Verzögerungen, die einen konkreten Fertigstellungstermin nur schwerlich benennen lassen. Des Weiteren kommt es ebenfalls zu Bauverzögerungen wenn die schulischen Voraussetzungen (z.B. Baufreiheit) nicht gegeben sind.

Die Teilbauabnahme von Brandschutzmaßnahmen bedeutet nicht, dass damit der Brandschutz in der gesamten Schule gegeben ist.

Insgesamt wird das Thema Brandschutz in den Pankower Schulen von der Bauabteilung entsprechend seiner Bedeutung mit besonderer Nachdringlichkeit behandelt.

zu 4.:
Der Wunsch nach einer weiteren Spalte mit der Überschrift „Anpassung nach Brandschau“ findet in der Spalte „ngel beim…..“ Berücksichtigung. Hier ist der Passus „und weitere Auflagen“ eingearbeitet. Eine Benennung der Auflagen in dieser Spalte kann in den meisten Fällen nur stichpunktartig erfolgen, da die Protokolle der jeweiligen Brandsicherheitsschau oftmals sehr umfangreich sind und meist mehre A4 Seiten umfassen.

Ziel ist es, den Forderungen dieser Drucksache und somit der Drucksache VII-0235, soweit es möglich ist, in jedem Fall nachzukommen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit

 

 
 

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